Wann verjährt Urlaub? - Bundesarbeitsgericht entscheidet – Die Hintergründe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es passiert immer wieder in Deutschland: Urlaub wird nicht rechtzeitig genommen, und es wird gestritten, ob er verfallen oder verjährt ist. Auch bei längerer Krankheit kommt es zu Kontroversen. Was gilt, soll heute entschieden werden und könnte weitreichende Konsequenzen haben.

Es geht um stattliche 101 Urlaubstage - die hat eine Steuerfachangestellte aus Nordrhein-Westfalen wegen hoher Arbeitsbelastung über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht genommen. Ihr Arbeitgeber meint, sie seien verfallen und verjährt. Dagegen klagte die Frau - und ihr Fall zog große Kreise: Im September beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg damit, an diesem Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Erwartet wird ein Grundsatzurteil, wann Urlaub in Deutschland verjährt und ob Arbeitgeber dem untätig zusehen dürfen.

Worum es vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht geht

Die Bundesarbeitsrichter beschäftigen sich gleich mit mehreren Aspekten zum Thema Urlaub: Es geht im Fall der Steuerfachangestellten mit der langen Liste nicht genommener Urlaubstage um die Verjährungsfrist - sie liegt nach Angaben von Fachleuten auch bei arbeitsrechtlichen Fragen bisher bei drei Jahren in Deutschland. In einem anderen Fall - ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen - beschäftigen sich die Richter mit der Klage einer Krankenhausangestellten, die lange selbst krank war und in dem Jahr nur einen Teil ihres Urlaubs nehmen konnte. Ist der Resturlaub wirklich verfallen, wie ihr Arbeitgeber meint? Das will sie von den Bundesrichtern wissen.

Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung

In Deutschland streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer wieder darüber, wann Urlaub verfallen oder gar verjährt ist. «Oft ist das der Fall bei einem Jobwechsel oder wenn ein Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund aufgelöst wird», sagt der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. Grundsätzlich gelte, dass Urlaub bei langwieriger Krankheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfalle. Nach drei Jahren verjähre Urlaub. Nun gehe es darum, ob die deutsche Verjährungsfrist mit der europäischen Rechtsprechung vereinbar ist oder gekippt wird, wenn der Arbeitgeber passiv ist.

Die Rolle des Arbeitgebers

Welche Pflichten Arbeitgeber beim Thema Urlaub haben, hat das Bundesarbeitsgericht erstmals im Februar 2019 in einem Grundsatzurteil festgeschrieben - allerdings nur für den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen. Arbeitgeber wurden von den Bundesarbeitsrichtern verpflichtet, die Beschäftigten über ihren Urlaubsanspruch zu informieren, sie aufzufordern, ihren Resturlaub zu nehmen und auf einen möglichen Verfall hinzuweisen. Kurz: Sie müssen eine aktive Rolle spielen - Juristen sprechen von Initiativpflichten oder Mitwirkungsobliegenheiten. Schließlich hätten auch Arbeitgeber ein Interesse, dass sich Urlaub in Unternehmen nicht anstaut. Die Bundesarbeitsrichter ließen aber offen, wie bei drohender Verjährung und Krankheit zu verfahren ist. Das soll nun verbindlich entschieden werden.

Gerichtshof in Luxemburg hat Pflöcke eingeschlagen

Das Bundesarbeitsgericht hat die beiden Fälle aus NRW vor seiner anstehenden Entscheidung bereits dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Er sollte prüfen, ob europäisches Recht eine Verjährung des Urlaubsanspruchs gestatte, «wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht durch entsprechende Aufforderung und Hinweise tatsächlich in die Lage versetzt habe, seinen Urlaubsanspruch auszuüben». Die Entscheidung war eindeutig: Nein, sagte der Gerichtshof im September. Urlaub könne nicht verjähren oder bei langer Krankheit verfallen, wenn Arbeitgeber ihren Pflichten nicht nachgekommen seien, so der EuGH.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.