Warnung vor dubiosen AU-Bescheinigungen von „Pseudo-Ärzten“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der DEHOGA hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt über unwirksame Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von „Pseudo-Ärzten“ berichtet. (Tageskarte berichtete) Dank der Hinweise von Arbeitgebern aller Branchen sind mittlerweile weitere mutmaßliche Ärzte namentlich bekannt, die mit verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in ganz Deutschland über Onlineportale mutmaßlich unwirksame AU-Bescheinigungen ausstellen:

  • Dr. med Haresh Kumar
  • Ahmad Abdullah
  • Masroor Umar
  • Hassan Zuberi
  • Samueel Zubair

Für Herrn Samueel Zubair werden die Warnmeldungen der Ärztekammern Niedersachsen, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Hinweise der Arbeitgeber dementsprechend ergänzt. 

AU-Bescheinigungen zum Hintergrund:

AU-Bescheinigungen über Onlineportale sind nicht generell unzulässig. Auch nach Videosprechstunde oder Telefonsprechstunde kann – unter bestimmten Bedingungen  - eine Krankschreibung erfolgen. Voraussetzung ist aber ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient.

Auch sogenannte Privatärzte, die nicht an der kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dürfen Krankschreibungen ausstellen. Voraussetzung ist aber, dass es sich um approbierte Ärzte handelt. Der DEHOGA empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern, besonders sorgfältig zu prüfen.

Bei Zweifeln des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann sich dieser an die Krankenkasse des Mitarbeiters wenden. Zweifel können z.B. begründet sein, wenn von gesetzlich Versicherten privatärztliche AUs vorgelegt werden oder die angegebene Praxis in Suchmaschinen oder anderen Verzeichnissen nicht auffindbar ist. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?