Warnung vor nicht ordnungsgemäßen AU-Bescheinigungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bereits vor einiger Zeit hatte der DEHOGA vor wettbewerbswidrig beworbenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) über die Webseite www.dransay.com gewarnt. Aus gegebenem Anlass weisen wir auf Folgendes hin: Die hinter der Webseite stehende Ltd. hat mittlerweile ihren Sitz aus Deutschland wegverlegt, bietet aber weiter AU’s ohne persönlichen Arztkontakt an. Eine solche AU entspricht nicht deutschem Recht und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auslösen. Auch die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wurde Ende März dieses Jahres beendet.

Mehrere für die genannte Webseite tätige „Ärzte“ mit verschiedenen Praxisadressen in ganz Deutschland sind den Krankenkassen namentlich bekannt (Haresh Kumar, Ahmad Abdullah, Hassan Zuberi). Diese sind nicht bei den Ärztekammern registriert, worauf auf den Webseiten der Ärztekammern auch hingewiesen wird. Von diesen „Ärzten“ kann es deshalb auch keine eAU’s geben.

 

Der DEHOGA empfiehlt Arbeitgebern von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, ausschließlich eine eAU als Grundlage für die Entgeltfortzahlung zu akzeptieren. Eine Papier-AU als „Doppel“ für den Arbeitnehmer ist zwar sinnvoll. Es gibt aber – selbst bei Behandlung durch einen Privatarzt – keinen nachvollziehbaren Grund, warum bei gesetzlich Versicherten keine eAU ausgestellt wird. Wenn die eAU durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse angefragt wird und „Ablehnungsgrund 4“ erscheint, bedeutet das, dass die Krankenkasse die eAU nicht akzeptiert hat. Papier-AU’s der genannten Personen können Sie immer zurückweisen und den einreichenden Mitarbeiter auf die entsprechende Warnung auf der Webseite Ihrer Landes-Ärztekammer hinweisen. Sollten Sie Entgeltfortzahlungswünschen Ihrer Arbeitnehmer auf Basis einer Papier-AU eines anderen „Arztes“ ausgesetzt sein und Grund zur Annahme eines Missbrauchs haben, können Sie solche Fälle dem DEHOGA mitteilen. Wir melden Verdachtsfälle an den GKV-Spitzenverband weiter.

Hier einige Warnmeldungen auf Webseiten von Ärztekammern:

Berlin: Warnung: Nicht bekannte Arztpraxen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen | Ärztekammer Berlin (aekb.de)

Hessen: CAVE: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch nicht existente Arztpraxis (laekh.de)

Bremen: Ärztekammer Bremen * Ärzte (aekhb.de)

MV: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (aek-mv.de)

NRW: Warnung: Unbekannte Ärzte auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (aekno.de)

Niedersachsen: Detail - ÄKN - Ärztekammer Niedersachsen (aekn.de)

Sachsen: Warnung Unbekannter Arzt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - Presse - Sächsische Landesärztekammer * (slaek.de)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.