Was der neue Mindestlohn für Mini- und Midijobber bedeutet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit der geplanten Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober stehen auch geringfügig Beschäftigte vor der Frage: Was bedeutet das für meinen Minijob? Eine Juristin klärt auf.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde. Hat das auch Auswirkungen für Beschäftigte in Mini- und Midijobs?

Ja. Zum einen werde die Verdienst-Obergrenze für Minijobs ab Oktober von 450 Euro auf 520 Euro angehoben, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Grenze soll sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie dem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. «Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden.»

Überschreiten nur noch in zwei Monaten möglich

Wer einem Minijob nachgeht, hat der Juristin zufolge aber keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung: Die Arbeitszeit muss nicht erhöht werden, lediglich der Lohn muss angepasst werden.

Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Überschreiten. Ab Oktober darf die Minijob-Grenze von 520 Euro laut Marx innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden.

Auch die Höhe wurde konkret festgelegt: Künftig dürfen Minijobber in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1040 Euro) verdienen. «Somit können, wenn die Überschreitung unvorhersehbar war, maximal 7280 Euro im Jahr statt der grundsätzlich möglichen 6240 Euro verdient werden», so Marx. Die Änderungen zum Überschreiten werden im Gesetz festgelegt.

Das ändert sich für Midijobs

Auch für Beschäftigte in sogenannten Midijobs gibt es Neuerungen. Sie konnten bislang zwischen 450,01 und 1300 Euro monatlich verdienen, um die Vorteile der geringeren Sozialversicherungsbeiträge für sich nutzen zu können.

Hier verschiebt sich die Grenze ab Oktober auf 520,01 bis 1600 Euro. «Im unteren Bereich dieser Gleitzone werden Midijobber in den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet, der Beitragsanteil für Arbeitgeber erhöht sich», erläutert Marx. Bis zur Obergrenze von 1600 Euro erfolge eine gleitende Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge bis hin zum regulären Beitrag.

Die wichtigsten Punkte für gastgewerbliche Unternehmen

  • Die Verdienstgrenze bei den Minijobs ist zukünftig dynamisch. Das hatten wir bereits seit langem gefordert, da sonst mit jeder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns die maximale Stundenzahl der Minijobber reduziert wird. Die neue Geringfügigkeitsgrenze ermöglicht einen Minijob mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 10 Stunden zum jeweiligen Mindestlohn. Die Formel für die Berechnung lautet: Mindestlohn x 130 : 3.
  • Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 bis 520 Euro gelten zunächst Übergangsregelungen, damit ihnen nicht der Versicherungsschutz verloren geht. Diese unterliegen bis Ende 2023 noch der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Geändert wurden die Voraussetzungen für ein nur gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze. Überschreitet das Arbeitsentgelt nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise in einzelnen Kalendermonaten die Geringfügigkeitsgrenze, ohne dauerhaft beabsichtigt zu sein, ist dies unschädlich, solange dadurch die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro nicht überschritten wird. Ein darüber hinaus gehendes nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Grenze bis zum Doppelten (1.040 Euro) führt nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. Unvorhergesehen sind Überschreitungen, die der Arbeitgeber bei seiner Jahresprognose nicht berücksichtigen konnte, z.B. Mehrarbeit aufgrund einer Krankheitsvertretung. Im Kalendermonat des unvorhergesehenen Überschreitens darf das Arbeitsentgelt das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Im Ergebnis kann also im Minijob ein Jahresverdienst von maximal 7.280 Euro möglich sein.
  • Eine Beschäftigung im Übergangsbereich („Midijob“) liegt ab dem 1. Oktober 2022 vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 520,01 bis 1.600,00 Euro im Monat beträgt. In diesem Einkommensbereich steigen die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gleitend an.
  • Innerhalb des Übergangsbereichs zahlen die Arbeitnehmer zukünftig einen verringerten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Neuregelungen führen für die Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt im unteren Übergangsbereich zu einer stärkerenbeitragsrechtlichen Entlastung. Die Idee dahinter: Minijobber, die mehr arbeiten wollen, sollen aus der „Minijob-Falle“ befreit werden. Denn derzeit ist es noch so, dass sie einen Nettoverlust erleiden. Beispiel: Derzeit verdienen Beschäftigte mit 451 Euro Bruttoentgelt netto rund 47 Euro weniger als Minijobber mit exakt 450 Euro brutto.
  • Der Arbeitgeberbeitrag in diesem Bereich steigt jedoch, weil die Arbeitgeber die Entlastung der Arbeitnehmer ausgleichen. Letzteres hatten wir im Gesetzgebungsverfahren kritisiert.
  • Ferner werden die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich künftig nach einem geänderten Verfahren berechnet, das im Gemeinsamen Rundschreiben anhand zahlreicher Bespiele dargestellt ist

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.