Was für Arbeitsunfälle bei Workations im EU-Ausland gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die im EU-Ausland «Workation» machen und vorübergehend etwa aus einem Ferienhaus arbeiten, können auch dort bei einem Unfall während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert sein. Der Umfang der Tätigkeit in Deutschland muss dafür pro Jahr allerdings bei mindestens 25 Prozent liegen. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in ihrem Magazin «Certo» (Ausgabe 1/2023) hin.

Bei einer normalen Fünftagewoche bedeutet das: Sie müssen durchschnittlich zwei Tage in Deutschland arbeiten, damit der deutsche gesetzliche Unfallversicherungsschutz weiter greift.

Hilfreich: eine schriftliche Vereinbarung

Die VBG rät Arbeitnehmern zudem, mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung als Zusatz zum Arbeitsvertrag abzuschließen. Daraus sollte sich ergeben, dass sie auch während ihrer Arbeit im Ausland in den Betrieb eingegliedert sind und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Ort, Zeit und Art der Tätigkeit unterliegen - wenn auch in gelockerter Form.

Möglichst vor Reiseantritt sollte zudem eine Bescheinigung über die Weitergeltung des deutschen Sozialrechts (A1-Bescheinigung) beantragt werden - der Regel elektronisch durch das Unternehmen bei der Krankenkasse der Beschäftigten.

Hat man dann in der Ferienwohnung etwa auf dem Weg zum Schreibtisch einen Unfall, ist für den Versicherungsschutz der Nachweis erforderlich, dass der Unfall hauptsächlich aufgrund der betrieblichen Tätigkeit passiert ist. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Glücksspiel ist Teil des Alltags in vielen europäischen Ländern, nur die Regeln unterscheiden sich erheblich. Deutschland hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 einen Rahmen geschaffen, der Ordnung verspricht und gleichzeitig Diskussionen befeuert. Zu streng nach Meinung der einen, zu zaghaft im Vollzug nach Meinung der anderen.

Die saisonübliche Belebung des Arbeitsmarktes im September 2025 ist verhalten ausgefallen. Die Zahl der Arbeitslosen sank zwar, doch im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine deutliche Steigerung.

Der Tourismusboom in Brandenburg hat sich in den ersten sieben Monaten dieses Jahres etwas abgeschwächt. Wirtschaftsminister Keller sagte zu, die Rahmenbedingungen zu verbessern, indem zum Beispiel unnötige bürokratische Belastungen abgebaut würden.

Ein krankes Kind braucht Betreuung. Für berufstätige Eltern heißt das: Sie können nicht arbeiten. Doch wie lange dürfen sie fehlen? Und wer zahlt dann den Lohn? Was man dazu wissen muss.

Die Aral-Kaffeestudie 2025 liefert Daten zu aktuellen Kaffeetrends in Deutschland. Die Analyse zeigt, dass Coffee To Go weiterhin ein starker Wettbewerbsfaktor ist und die Geschwindigkeit der Zubereitung sowie die Kaffeequalität für Konsumenten entscheidend sind.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat ihr Seminarprogramm für 2026 vorgestellt. Das Angebot richtet sich an Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und konzentriert sich auf die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Schulungen sollen dabei helfen, Betriebe sicherer zu gestalten und Unfälle zu vermeiden.

In deutschen Büros hat sich das Homeoffice etabliert, doch die Arbeitsweise verändert sich. Während der Anteil derer, die zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiten, stabil bleibt, sinkt die Zahl der reinen Homeoffice-Tage.

Vor allem in der Logistik läuft es schlecht: Das Ifo-Institut befragt regelmäßig Unternehmen nach ihrer aktuellen Lage. Diesmal fielen die Antworten überraschend negativ aus.

Welche Biermarken dominieren die Google-Suche in Deutschland? Eine neue Studie enthüllt, wie regionale Traditionen über Marketingbudgets triumphieren und warum eine bayerische Traditionsmarke überraschend auch in Berlin die meistgesuchte ist.

Vor einem Jahr mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Unternehmen die entsprechenden Bescheide ein.