Was für Arbeitsunfälle bei Workations im EU-Ausland gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die im EU-Ausland «Workation» machen und vorübergehend etwa aus einem Ferienhaus arbeiten, können auch dort bei einem Unfall während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert sein. Der Umfang der Tätigkeit in Deutschland muss dafür pro Jahr allerdings bei mindestens 25 Prozent liegen. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in ihrem Magazin «Certo» (Ausgabe 1/2023) hin.

Bei einer normalen Fünftagewoche bedeutet das: Sie müssen durchschnittlich zwei Tage in Deutschland arbeiten, damit der deutsche gesetzliche Unfallversicherungsschutz weiter greift.

Hilfreich: eine schriftliche Vereinbarung

Die VBG rät Arbeitnehmern zudem, mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung als Zusatz zum Arbeitsvertrag abzuschließen. Daraus sollte sich ergeben, dass sie auch während ihrer Arbeit im Ausland in den Betrieb eingegliedert sind und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Ort, Zeit und Art der Tätigkeit unterliegen - wenn auch in gelockerter Form.

Möglichst vor Reiseantritt sollte zudem eine Bescheinigung über die Weitergeltung des deutschen Sozialrechts (A1-Bescheinigung) beantragt werden - der Regel elektronisch durch das Unternehmen bei der Krankenkasse der Beschäftigten.

Hat man dann in der Ferienwohnung etwa auf dem Weg zum Schreibtisch einen Unfall, ist für den Versicherungsschutz der Nachweis erforderlich, dass der Unfall hauptsächlich aufgrund der betrieblichen Tätigkeit passiert ist. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.