Was für die Probezeit in der Ausbildung gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sie soll beiden Seiten - Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben - die Möglichkeit geben, herauszufinden, ob es wirklich passt: die Probezeit. Denn während ihr können sowohl Betriebe als auch Auszubildende fristlos und ohne Begründung kündigen. Doch wie lange dauert die Probezeit für Auszubildende eigentlich?

Während die Probezeit bei regulären Arbeitsverhältnissen maximal sechs Monate dauern darf, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch Arbeitsverträge abschließen können, die gar keine Probezeit vorsehen, sieht das bei Ausbildungsverhältnissen anders aus. «In der Ausbildung muss die Probezeit mindestens einen Monat dauern», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Höchstens darf sie vier Monate dauern. «Die zeitlichen Grenzen sind durch Paragraf 20 des Berufsbildungsgesetzes verbindlich festgeschrieben.»

Probezeit kann nicht verkürzt werden

Nur wenn die Ausbildung während der Probezeit länger unterbrochen wurde, lässt das Bundesarbeitsgericht in Ausnahmefällen eine Verlängerung um die Zeit der Unterbrechung zu, erklärt Bredereck. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung sehr lange krank sind. Verkürzt werden kann die Mindestfrist von einem Monat aber in aller Regel nicht, «auch nicht durch ein vorangegangenes Praktikum», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gut zu wissen: Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, etwa dann, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht möglich. Auszubildende können allerdings mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung abbrechen wollen oder sich für eine andere Berufstätigkeit entscheiden.

Wer allerdings denselben Beruf in einem anderen Betrieb weiterlernen möchte, braucht das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs. Hier kommt statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag in Frage, den beide Seiten, Betrieb und Auszubildende, unterschreiben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.