Was in der Pause erlaubt ist - und was nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Arbeitszeitgesetz gibt genau vor, was eine Pause ist und welche Regeln dabei zu beachten sind. Kennen Sie alle? Rechtsexperten erklären die wichtigsten Vorgaben.

Was zählt bei der Arbeit als Pause?

Eine Pause, so das Gesetz, ist eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten am Stück. «Im Grunde dient sie dem Gesundheitsschutz», erklärt Doris-Maria, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. 

Während dieser Erholungszeit darf weder Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangt werden. «Die Pause ist zur Erholung und Regeneration da», so Daniel Stach, Arbeitsrechtler in der Bundesverwaltung der Gewerkschaft Verdi, «man muss also auch kein Telefon mitnehmen.» 

Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause, auch wenn sie häufig vorkommen. 

Welche Regeln gibt es zur Länge der Pause?

Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden schreibt das Gesetz mindestens 30 Minuten Pause vor. Wer länger arbeitet, muss mindestens 45 Minuten pausieren. Die Zeit lässt sich in drei 15-Minuten-Blöcke aufteilen. 

Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen können längere Pausen oder bestimmte Zeitfenster regeln. Generell müssen solche Regelungen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden, falls vorhanden.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause, Bildschirmpause und Betriebspause?

Bildschirm- und Betriebspausen sind keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. «Bei einer Betriebspause, etwa durch einen Maschinenausfall, wird die Arbeit unterbrochen, der Arbeitgeber weist dann eine andere Tätigkeit zu», erklärt Stach. Auch Lärm- oder Bildschirmpausen sind lediglich Unterbrechungen, um besonders belastende Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen.

Was dürfen Beschäftigte in der Pause machen – und was nicht?

In der Pause sind Beschäftigte frei und nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden, erklärt Schuster. Ob man shoppen geht, zum Friseur oder ins Fitnessstudio, bleibt jedem selbst überlassen. «Man sollte nur pünktlich zurück am Arbeitsplatz sein», so Stach. Ist das Betriebsgelände groß und ein Verlassen nicht möglich, muss ein Pausenraum bereitstehen.

Es ist also okay, Alkohol zu trinken oder einen Joint zu rauchen?

Grundsätzlich gilt: Nach der Pause muss man arbeitsfähig sein. «Alkohol ist nicht generell verboten, es sei denn, es gibt ein striktes Verbot, etwa bei der Arbeit an Maschinen», sagt Schuster. Wer sich jedoch so beeinträchtigt, dass er sich oder andere gefährdet, riskiert eine Abmahnung. 

Darf man in der Pause am Firmenrechner privat im Netz surfen?

Ob Online-Shopping oder eine Folge der Lieblingsserie, um in der Pause abzuschalten: Ob die Nutzung von Arbeitsgeräten für private Zwecke erlaubt ist, hängt von den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Ist sie nicht ausdrücklich untersagt, darf der PC in geringem Umfang privat genutzt werden.

Was passiert, wenn ich meine Pause überziehe?

Bleibt man einmal länger weg, etwa wegen eines Staus, wird der Arbeitgeber vermutlich nachsichtig sein. Wiederholt sich das oder liegt ein Muster vor, drohen Abmahnungen oder sogar die Kündigung.

Gibt es Besonderheiten bei Homeoffice oder mobilen Arbeitsformen?

Nein, die gleichen Regeln gelten auch im Homeoffice. Wer sich nicht daran hält, riskiert den Entzug der Homeoffice-Erlaubnis, da der Verdacht auf Missbrauch besteht.

Muss man sich zur Pause an- und abmelden?

Je nach Unternehmensvorgaben kann ein Ausstempeln und erneutes Anmelden erforderlich sein. In jedem Fall müssen Pausen bei der Arbeitszeiterfassung dokumentiert werden, unabhängig vom verwendeten System.

Darf man die Pause eigenständig verlängern oder ganz weggelassen, um früher zu gehen?

Nein, Pausen dürfen weder ausgelassen noch eigenmächtig verlängert werden, um die Arbeitszeit zu verkürzen. «Die Ruhepause ist Pflicht – für beide Seiten», so Verdi-Experte Daniel Stach. Sie dient der Erholung während der Arbeit und darf nicht eingespart werden.

Ob die Arbeitnehmer diese Pause tatsächlich einhalten, kann der Arbeitgeber stichprobenartig kontrollieren. Sollte der Arbeitgeber feststellen, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter keine Pausen nehmen und durchgehend arbeiten, ist er verpflichtet einzuschreiten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.