Was passiert, wenn der Chef plötzlich stirbt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sei es die inhabergeführte Bäckerei, ein Café oder ein Kiosk: Es gibt zahlreiche kleinere und größere Betriebe, die nur einen Geschäftsführer haben. Wenn der Chef oder die Chefin dann plötzlich stirbt, stellen sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betriebs viele Fragen. Allen voran: Was wird jetzt aus meinem Arbeitsverhältnis? 

Das Arbeitsverhältnis endet nach Angaben der Arbeiterkammer des Saarlandes in einem solchen Fall nicht automatisch, sondern geht zunächst auf mögliche Erben über. Sind keine Erben bekannt, werden sie durch das zuständige Nachlassgericht ermittelt. Die Erben entscheiden dann auch darüber, ob und wie der Betrieb weitergeführt wird. 

Betrieb wird nicht weitergeführt - was jetzt?

Soll der Betrieb nicht weitergeführt werden, endet das Arbeitsverhältnis trotzdem nicht automatisch. Es kann vielmehr nur durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag gelöst werden.

Bis dahin bleibt auch die Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen. Anweisungen geben laut Arbeitskammer die Erben, auf die der Betrieb übergegangen ist. Ist eine Weiterbeschäftigung aufgrund der neuen Situation gar nicht möglich, holen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich am besten rechtlichen Rat. Die Arbeitskammer empfiehlt aber in jedem Fall, den verantwortlichen Personen gegenüber, in beweisbarer Form, die eigene Arbeitskraft anzubieten.

Was tun, wenn kein Lohn mehr kommt?

Wird aufgrund des Todesfalls kein Lohn mehr gezahlt, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Erben kontaktieren, sofern sie bekannt sind - und den ausstehenden Lohn einfordern, empfiehlt die Arbeitskammer. Im Zweifel müsse ein Nachlasspfleger eingesetzt werden, der die weiteren Schritte durchführt. 

Ist der Betrieb aufgrund der neuen Situation zahlungsunfähig, besteht zudem unter Umständen Anspruch auf Insolvenzgeld für bis zu drei Monate vor Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.