Was verdienen die Kollegen? - Sind Verschwiegenheitsklauseln zum Gehalt zulässig?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geht es um faire Bezahlung, ist auch der transparente Umgang mit Gehältern wichtig. In manchen Arbeitsverträgen finden sich aber Klauseln, die Beschäftigten verbieten, genau darüber zu sprechen. Sind solche Vorschriften erlaubt?

Generell gesprochen: Nein. «Einfach deshalb, weil es dafür im Normalfall kein berechtigtes Arbeitgeber-Interesse gibt», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Unangemessene Benachteiligung

Er verweist auf die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, wonach eine Klausel, die es Arbeitnehmern verbietet, über ihr Gehalt zu sprechen, eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Beschäftigten werde die Möglichkeit genommen, mit anderen darüber zu sprechen, ob sie angemessen vergütet werden.

Unter Umständen könne die Aufnahme einer solchen Klausel in den Arbeitsvertrag sogar als Verstoß gegen die Compliance-Regeln eines Unternehmens ausgelegt werden.

Bleibt die Frage: Gibt es von dieser Regel Ausnahmen? Etwa, wenn Wettbewerber so Infos erhalten, die von wesentlicher Bedeutung sind, um Beschäftigte abzuwerben? Eine ganz allgemein formulierte Klausel, die absolute Verschwiegenheit zum Gehalt vorschreibt, geht laut Schipp in jedem Fall zu weit.

Ausnahmen nur in Extremsituationen

Hier müsse der Arbeitgeber differenzieren und etwa konkret festlegen, dass die Informationen nicht an Mitarbeiter anderer Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Der Fachanwalt betont aber: «In Extremsituationen wird man darüber nachdenken können, das sind aber wirklich Ausnahmen.»

Wer nun eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag hat, die Verschwiegenheit zum Gehalt vorschreibt, kann davon ausgehen, dass sie nicht wirksam ist. «Ein Verstoß dagegen kann nicht geahndet werden», sagt Schipp. Auch eine Abmahnung, die wegen eines Verstoßes ausgestellt wird, sei unwirksam. Arbeitnehmende können vor Gericht erreichen, dass sie aus der Personalakte entfernt wird.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.