Was vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Lage in den Hochwassergebieten in Deutschland entspannt sich. Viele Betroffene aber stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Zwischen Aufräumarbeiten und Existenzsorgen wird der Job natürlich nachrangig. Dürfen Arbeitnehmer, die Opfer des Hochwassers geworden sind, der Arbeit fernbleiben?

Ja, zumindest für die erste Zeit. Wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln erklärt, müssen betroffene Arbeitnehmer für die ersten Tage, wenn sie wegen der Hochwasserschäden an der Arbeit gehindert sind, bezahlt freigestellt werden. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Diese Regelung greife aber nur für einen kurzen Zeitraum von etwa fünf Tagen. «Ist die Arbeitsleistung längere Zeit objektiv unmöglich, darf der Arbeitnehmer der Arbeit auch weiterhin fernbleiben, erhält aber keine Vergütung mehr», so die Arbeitsrechtsexpertin.

Bei Betriebsschäden: Weiter Geld für Arbeitnehmer

Sollte der Arbeitgeber betroffen sein, weil der Betrieb wegen der Hochwasserschäden nicht weiterlaufen kann, behalten Arbeitnehmer laut Oberthür ihren Anspruch auf Vergütung, auch wenn sie nicht arbeiten können. «Kurzarbeit kann das Problem für beide Seiten abmildern.»

Daneben sind auch viele eher indirekt von den Folgen des Hochwassers betroffen, zum Beispiel weil der Bahnverkehr noch nicht überall wieder uneingeschränkt läuft oder das eigene Auto beschädigt wurde. Das kann für den Weg zur Arbeit zur Herausforderung werden.

Alternative für den Fahrweg

Hier gilt Oberthür zufolge: Wenn Arbeitnehmer von der Situation überrascht werden, ist eine Verspätung nicht pflichtwidrig und kann daher nicht sanktioniert werden. Arbeitnehmer müssen also keine Abmahnung oder gar Kündigung fürchten.

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Schäden bekannt sind und der Arbeitnehmer sich darauf einstellen kann. «Dann muss er Alternativen für den Fahrtweg suchen, sofern sie vorhanden sind», sagt die Fachanwältin. Ein Vergütungsanspruch bestehe für die Verspätungszeit aber in beiden Fällen nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.