Wegen Coronavirus: Zweifel an Condor-Übernahme

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Einen Tag vor einer vorentscheidenden Gläubigerversammlung sind Zweifel an der Übernahme des Ferienfliegers Condor durch die polnische LOT-Mutter PGL aufgekommen. In Verhandlungskreisen sei wegen der Coronakrise das Szenario einer Verschiebung oder gar einer Absage angesprochen worden, schrieb das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Mittwoch. Von PGL hieß es in einem Statement, man wolle im Verlauf der Transaktion Medienberichte dazu nicht kommentieren.

Die Condor selbst geht nach Angaben einer Sprecherin unverändert davon aus, dass am Donnerstag (12. März) die finale Gläubigerversammlung dem Verkauf des Unternehmens an die PGL mehrheitlich zustimmt. Das Amtsgericht Frankfurt bestätigte den nicht öffentlichen Termin im so genannten Schutzschirmverfahren, das dann laut Condor Ende März abgeschlossen werden könnte. Anfang April soll die Übernahme durch die PGL finalisiert und der Überbrückungskredit von 380 Millionen Euro an die KfW-Bank zurückgezahlt werden.

Die Ferienfluggesellschaft sieht sich von der Coronakrise derzeit nicht betroffen. Man fliege nicht in die Risikogebiete und habe bislang keinen einzigen Flug gestrichen, erklärte die Sprecherin. Die Auslastung sei mit rund 90 Prozent stabil. Darüber sei auch die PGL informiert worden.

Die LOT-Mutter Polska Grupa Lotnicza (PGL) hatte in einem Bieterverfahren den Zuschlag für die einstige Tochter des insolventen britischen Touristikkonzerns Thomas Cook erhalten. Außer ihr waren noch zwei Finanzinvestoren im engeren Rennen. Die Polen müssen mit dem Kaufpreis, der nicht bekannt ist, auch den vom deutschen Staat verbürgten KfW-Überbrückungskredit über 380 Millionen Euro nebst Zinsen zurückzahlen. Erst nach Zustimmung der Gläubiger zu der Übernahme kann die Condor das derzeit noch laufende Schutzschirmverfahren verlassen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.