Welche Kündigungsfrist gilt beim Jobwechsel?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Kündigungsfrist kann manchmal darüber entscheiden, ob es mit einem Jobwechsel tatsächlich klappt oder nicht. Zum Teil wissen Beschäftigte aber gar nicht genau, welche Frist für sie gilt. Was sind die Regeln?

Fristen werden nach Beschäftigungszeiten gestaffelt

Zunächst sind im Gesetz Fristen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen festgelegt, erklärt Juristin Anke Marx von der Arbeitskammer des Saarlandes. Kündigt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin selbst, beträgt die Frist demnach in der Regel vier Wochen zum 15. Kalendertag oder zum Ende eines Kalendermonats.

Gleiches gilt für Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht - bei einer Beschäftigungszeit von bis zu zwei Jahren. Nach diesen zwei Jahren verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber auf einen Monat zum Monatsende. Wie die Juristin erklärt, erfolgen weitere Verlängerungen gestaffelt je nach Beschäftigungszeiten von fünf, acht, zehn, zwölf, 15 und 20 Jahren. In der Probezeit beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen.

Abweichende Fristen in Arbeits- oder Tarifverträgen

Im Arbeitsvertrag können aber auch abweichende Fristen vereinbart sein. «Allerdings darf die Frist für den Arbeitnehmer nie länger sein als die Frist, die für den Arbeitgeber gilt», so Marx. Auch im Tarifvertrag können vom Gesetz abweichende Regelungen zu Kündigungsfristen getroffen sein. Tarifverträge können sowohl kürzere als auch längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen enthalten.

Geht es um die Berechnung der Kündigungsfrist sollten Beschäftigte beachten: «Für die Kündigung ist nicht das Datum des Kündigungsschreibens und auch nicht die Aufgabe zur Post relevant, sondern der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber beziehungsweise beim Arbeitnehmer.»

Wann muss die Kündigung zugestellt werden?

Der Tag des Zugangs werde bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Wie die Juristin erklärt, zählt erst der darauffolgende Tag. Sonn- und Feiertage werden als normale Tage mitgezählt. Die Kündigung muss dem Empfänger also so rechtzeitig zugehen, dass bis zum Ablauf der Frist die jeweiligen vereinbarten Wochen oder Monate noch eingehalten werden können. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.