Welche Rechte man als Arbeitnehmer bei Hitze hat

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit mehreren Tagen liegen die Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke. In der aktuellen Hitzewelle rechnet der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Rheinland-Pfalz vereinzelt sogar mit Temperaturen bis zu 40 Grad. Solch hohe Temperaturen können schnell gefährlich werden - besonders wenn man dabei noch körperlich arbeitet. Aber auch im Büro kann es unangenehm werden, wenn keine Maßnahmen getroffen werden. Doch was muss der Arbeitgeber tun, um der Hitze zu begegnen? 

Laut der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), müssen die Arbeitgeber insbesondere in den Sommermonaten ihrer Fürsorgepflicht bei zu hohen Temperaturen Rechnung tragen. Generell sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht übersteigen. Ab diesem Punkt sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung unternehmen. Übersteigen die Temperaturen im Büro die 30-Grad-Marke, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 

Ab 35 Grad ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar

Hierzu zählen laut SGD etwa bauliche oder technische Maßnahmen, wie etwa Außenjalousien oder Markisen, aber auch Klimaanlagen und Ventilatoren. Aber auch organisatorische Maßnahmen, wie die Verlagerung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden oder die Aufhebung des «Krawattenzwangs» könnten helfen. Sobald die Temperaturen in den Büroräumen 35 Grad übersteigen, sind diese ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsstätten nutzbar.

Für Arbeitnehmende, die unter freiem Himmel arbeiten, müssen die Arbeitgeber ebenfalls passende Maßnahmen ergreifen. So sei etwa das Durstlöschen Chefsache, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Mitarbeitende hätten ein Recht auf Getränke. Zusätzlich sollten Chefs nach Möglichkeit Schattenarbeitsplätze schaffen, etwa durch das Spannen von Sonnensegeln.

Nicht alle Arbeitgebenden tun genug, sagt der DGB

Aus Sicht des DGB tun nicht alle Arbeitgebenden genug, um ihre Angestellten vor Hitze zu schützen. «Es gibt noch viel zu viele schwarze Schafe, die sich nicht an geltende Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz halten», sagt Susanne Wingertszahn, Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland. In erster Linie müssten Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erstellt werden, aus denen sich Maßnahmen ableiten lassen. 

Aus Sicht des DGB müssten die geltenden Regeln stärkeren Kontrollen unterzogen werden. «Es benötigt mehr Kontrollen und Personal in der Gewerbeaufsicht, um zu überprüfen, ob die Hitzeschutzregeln eingehalten und die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden», so Wingertszahn. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat ihr Seminarprogramm für 2026 vorgestellt. Das Angebot richtet sich an Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und konzentriert sich auf die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Schulungen sollen dabei helfen, Betriebe sicherer zu gestalten und Unfälle zu vermeiden.

In deutschen Büros hat sich das Homeoffice etabliert, doch die Arbeitsweise verändert sich. Während der Anteil derer, die zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiten, stabil bleibt, sinkt die Zahl der reinen Homeoffice-Tage.

Vor allem in der Logistik läuft es schlecht: Das Ifo-Institut befragt regelmäßig Unternehmen nach ihrer aktuellen Lage. Diesmal fielen die Antworten überraschend negativ aus.

Welche Biermarken dominieren die Google-Suche in Deutschland? Eine neue Studie enthüllt, wie regionale Traditionen über Marketingbudgets triumphieren und warum eine bayerische Traditionsmarke überraschend auch in Berlin die meistgesuchte ist.

Vor einem Jahr mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Unternehmen die entsprechenden Bescheide ein.

Ein neuer Tarif der GEMA und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter senkt die Musikgebühren für Weihnachtsmärkte um 35 Prozent. Was steckt hinter der Vereinbarung, wer profitiert davon und wie soll die Zukunft der musikalischen Gestaltung von Märkten aussehen?

Das diesjährige Oktoberfest in München hat der lokalen Wirtschaft bereits am ersten Wochenende einen deutlichen Aufschwung beschert. Besonders stark profitierte der Einzelhandel.

Die Ergebnisse der jüngsten HDI Berufe-Studie zeichnen ein klares Bild der aktuellen Arbeitswelt: Deutschlands Berufstätige streben nach mehr Sicherheit und einer besseren Work-Life-Balance. Fast die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten möchte ihre Arbeitszeit reduzieren, während der öffentliche Dienst gegenüber der Privatwirtschaft an Attraktivität gewinnt.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstättenregel mit dem Titel „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ herausgegeben. Diese ASR wird von nun an für die Gastronomiebranche besonders in der Außengastronomie relevant sei.

Ein neuer Branchenvergleich von SumUp offenbart, welche deutschen Wirtschaftszweige die beste Work-Life-Balance bieten. Für das Gastgewerbe sind die Ergebnisse wenig schmeichelhaft: Die Branche landet auf dem letzten Platz des Rankings.