Welche Rechte man als Arbeitnehmer bei Hitze hat

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit mehreren Tagen liegen die Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke. In der aktuellen Hitzewelle rechnet der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Rheinland-Pfalz vereinzelt sogar mit Temperaturen bis zu 40 Grad. Solch hohe Temperaturen können schnell gefährlich werden - besonders wenn man dabei noch körperlich arbeitet. Aber auch im Büro kann es unangenehm werden, wenn keine Maßnahmen getroffen werden. Doch was muss der Arbeitgeber tun, um der Hitze zu begegnen? 

Laut der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), müssen die Arbeitgeber insbesondere in den Sommermonaten ihrer Fürsorgepflicht bei zu hohen Temperaturen Rechnung tragen. Generell sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht übersteigen. Ab diesem Punkt sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung unternehmen. Übersteigen die Temperaturen im Büro die 30-Grad-Marke, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 

Ab 35 Grad ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar

Hierzu zählen laut SGD etwa bauliche oder technische Maßnahmen, wie etwa Außenjalousien oder Markisen, aber auch Klimaanlagen und Ventilatoren. Aber auch organisatorische Maßnahmen, wie die Verlagerung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden oder die Aufhebung des «Krawattenzwangs» könnten helfen. Sobald die Temperaturen in den Büroräumen 35 Grad übersteigen, sind diese ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsstätten nutzbar.

Für Arbeitnehmende, die unter freiem Himmel arbeiten, müssen die Arbeitgeber ebenfalls passende Maßnahmen ergreifen. So sei etwa das Durstlöschen Chefsache, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Mitarbeitende hätten ein Recht auf Getränke. Zusätzlich sollten Chefs nach Möglichkeit Schattenarbeitsplätze schaffen, etwa durch das Spannen von Sonnensegeln.

Nicht alle Arbeitgebenden tun genug, sagt der DGB

Aus Sicht des DGB tun nicht alle Arbeitgebenden genug, um ihre Angestellten vor Hitze zu schützen. «Es gibt noch viel zu viele schwarze Schafe, die sich nicht an geltende Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz halten», sagt Susanne Wingertszahn, Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland. In erster Linie müssten Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erstellt werden, aus denen sich Maßnahmen ableiten lassen. 

Aus Sicht des DGB müssten die geltenden Regeln stärkeren Kontrollen unterzogen werden. «Es benötigt mehr Kontrollen und Personal in der Gewerbeaufsicht, um zu überprüfen, ob die Hitzeschutzregeln eingehalten und die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden», so Wingertszahn. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.