Weltweite Reisewarnung: Was gilt jetzt für Stornierungen von Hotels, Reisen und Flügen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes müssen Pauschalreisen in der nächsten Zeit nun kostenlos storniert werden. Ein kostenfreier Rücktritt der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland sei mit der Reisewarnung nun möglich, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine Reisewarnung sei reiserechtlich ein starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis.

Das heißt: Reiseveranstalter müssen ihren Kunden nun den Reisepreis erstatten. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdeten Belastungen. Durch die weltweite Reisewarnung werde die Stornierung von Reisen erzwungen, so der Deutsche Reiseverband. Die erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei aber vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert daher staatliche Beihilfen.

Gleiches dürfte auch für Hotelübernachtungen gelten. Der Hotelverband Deutschland teilt mit: „Durch die mit der Bundesregierung koordinierte, temporäre Untersagung touristischer Hotelaufenthalte durch mittlerweile alle Bundesländer und mit dem Inkrafttreten weitgehender Reisebeschränkungen rechtlicher und faktischer Natur stellt sich aus unserer Sicht die Rechtslage bei Stornierungen von Hotelbuchungen wie folgt dar: Für touristische Übernachtungen im Untersagungszeitraum ist aufgrund eingetretener Unmöglichkeit von einem beidseitigen Recht auf kostenfreie Stornierung auszugehen. Für touristische Hotelaufenthalte, die vor dem Untersagungszeitraum begonnen haben oder nach dem Untersagungszeitraum enden, kann der Hotelier grundsätzlich anteilige Stornokosten für die nicht betroffenen Zeiträume verlangen. Anders sieht die Rechtslage bei weiterhin zulässigen geschäftlich / beruflich veranlassten Hotelbuchungen aus. Der Hotelier kann auf Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten bestehen (abzüglich der ersparten Aufwendungen).“

Derzeit wird der internationalen Flugverkehr heruntergefahren. Fluggesellschaften stellen die meisten Verbindungen ein. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen für die Airlines nach Angaben des Welt-Airlineverbandes IATA aktuell aus finanziellen Gründen problematisch.

Viele Airlines bieten auch kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an. Für den seltenen Fall, dass die gebuchte Flugverbindung aufrecht erhalten bleibt, gilt: Wer von sich aus storniert, bekommt nur Steuern und Gebühren zurück, wie Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi erklärt. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.