Weniger Beschäftigte erhalten Urlaubsgeld

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhält in diesem Sommer ein Urlaubsgeld. Nach Auswertungen des WSI-Instituts der gewerkschaftlichen Böckler-Stiftung ist der Anteil der Empfänger mit 44 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen, als noch 46 Prozent festgestellt wurden. 

Das Geld wird meist zusammen mit dem Juni- oder Juli-Gehalt ausgezahlt. Für die nicht repräsentative Analyse wurden die freiwilligen Angaben von mehr als 67.000 Beschäftigten von Anfang Mai 2024 bis Ende April 2025 auf dem Internetportal Lohnspiegel.de ausgewertet.

Wer unter Tarifbedingungen arbeitet, hat wesentlich bessere Aussichten auf die Sonderzahlung. Der Auswertung zufolge erhalten in tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft 72 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, verglichen mit 34 Prozent in Betrieben ohne Tarifvertrag. «Zugleich ist in tarifgebundenen Betrieben in der Regel auch das Grundgehalt höher als ohne Tarifvertrag», sagt der WSI-Lohnexperte Malte Lübker. 

Tarifbindung deutlich zurückgegangen

Die Tarifbindung ist seit den 1990er Jahren in Deutschland deutlich zurückgegangen. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gilt nur noch für knapp die Hälfte aller Beschäftigten (49 Prozent) ein Tarifvertrag entweder für den Betriebe oder für die gesamte Branche.

In der Folge erhalten Beschäftigte von Großunternehmen eher Urlaubsgeld als solche von kleinen Unternehmen, die auch seltener tarifgebunden sind. Ebenso ist ein Gefälle zwischen West- und Ostdeutschland sowie zwischen Männern und Frauen zu erkennen. 

Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld für die Einzelnen tatsächlich ausfällt, hängt von den genauen Regelungen in den Tarifverträgen ab. Die Spannweite reicht laut WSI von 186 Euro für Landarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2.820 Euro in der Holz- und Kunststoffindustrie im Tarifbezirk Westfalen-Lippe. 

Wenig Urlaubsgeld in Landwirtschaft und Gastronomie

Neben der Landwirtschaft ist das Urlaubsgeld auch im Hotel- und Gaststättengewerbe relativ niedrig: In Bayern erhalten Tarifbeschäftigte nicht erhöhte Sätze von 240 Euro extra, in Sachsen sind es 195 Euro. Deutlich höher seien die Sonderzahlungen etwa in der Metallindustrie, in der Druckindustrie, im Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe, im Einzelhandel, im Bauhauptgewerbe und in der chemischen Industrie.

Im öffentlichen Dienst gibt es laut WSI kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Seit 2005 werde es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gebe es kein tarifliches Urlaubsgeld. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Ausbildungsplätze sind derzeit noch unbesetzt. Darauf macht die Bundesagentur für Arbeit aufmerksam. Derzeit seien 229.000 offene Stellen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet.

In den Sommerferien eine Woche verreisen – das ist für viele Menschen in Deutschland kaum möglich. Im Jahr 2024 lebte gut jede fünfte Person in einem Haushalt, der sich nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten konnte.

Immer wieder erreichen den DEHOGA Fragen zur steuer- und zivilrechtlich korrekten Handhabung von Trinkgeldern. Um mehr Sicherheit im Umgang mit dem sensiblen Thema zu geben, hat der Verband ein umfassendes Merkblatt erstellt.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im April 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahresmonat real 1,0 Prozent weniger umgesetzt. Im Vergleich zum April 2024 sank der Umsatz in der Gastronomie um 2,8 Prozent.

Das Urlaubsfeeling verlängern und noch ein paar Tage oder Wochen am Urlaubsort arbeiten: Workation ist erlaubt – aber nur mit klarer Absprache. Rechtsexpertinnen erklären die wichtigsten Spielregeln.

Angesichts der wirtschaftlichen Dauerflaute zählen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handfeste Faktoren. Ob die Arbeit einen Sinn hat, spielt laut einer neuen Umfrage keine große Rolle.

Wie es aussieht, erwartet uns 2025 ein überdurchschnittlich warmer Sommer. Arbeitgeber müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit Gefährdungen für die Gesundheit bestens vermieden werden. Die Berufsgenossenschaft gibt Tipps.

Ab wann beginnt eigentlich die Arbeitszeit? Darüber wird vor Gericht immer wieder gestritten. Teils müssen Beschäftigte auch weite Wege im Betrieb ohne Vergütung auf sich nehmen, zeigt ein Urteil.

Endlich Urlaub! Und dann: Wird das Kind krank, liegt man selbst flach oder kommt man wegen eines Vulkanausbruchs nicht rechtzeitig zurück an den Arbeitsplatz. Was gilt jetzt arbeitsrechtlich? Fünf wichtige Regeln für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Überblick:

Bei Extremereignissen wie Bränden oder Explosionen müssen alle sofort sicher und schnell raus aus dem gefährdeten Bereich. Wie das zu bewerkstelligen ist, darüber sollte sich jeder Arbeitgeber bei Zeiten Gedanken machen. Wenn der Alarm schrillt, ist es zu spät.