Weniger Kontrollen an deutschen Grenzen - Großer Andrang bleibt aus

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weniger Kontrollen an deutschen Grenzen - Großer Andrang bleibt aus


An der Grenze wird nicht mehr jedes Auto gestoppt. Das heißt aber nicht, dass jeder nach Belieben einreisen darf. Shoppen der Österreicher in Bayern bleibt tabu.

Rosenheim (dpa/lby) - Nach der Lockerung im Grenzverkehr zwischen Österreich und Deutschland hat die Bundespolizei in Bayern am Wochenende nur wenige Verstöße registriert. «Es gab keine außergewöhnlichen Vorfälle», sagte ein Sprecher der Bundespolizeidirektion München am Sonntag. Die Behörde kontrolliert Einreisende aus Österreich. Nur vereinzelt seien Fahrer zurückgewiesen worden.

Mehr Reisegründe als zuvor werden nun akzeptiert. Auch Paare ohne Trauschein können sich jetzt treffen. Ein Deutscher, der in Österreich eine Zweitwohnung hat, darf sich jetzt zum Beispiel um seine Immobile kümmern - vorausgesetzt er hat in Österreich einen Nebenwohnsitz angemeldet und kann einen negativen Coronavirus-Test vorweisen.

Bei den stichprobenartigen Kontrollen seien etwa Fahrer erwischt worden, die keinen triftigen Grund für eine Einreise nach Deutschland vorweisen konnten, sondern beispielsweise nur zum Shoppen oder Wandern wollten, sagte am Samstag ein Polizeisprecher der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der an der Autobahn 93 (Inntal Ost) das Geschehen beobachtete. Dies sei nach wie vor nicht erlaubt.

Nach wochenlangen Beschränkungen hatten Deutschland, Österreich und die Schweiz die Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr gelockert. Seit Samstag ist die Einreise in beide Richtungen wieder möglich, wenn man seinen Lebenspartner oder Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen will. Gleiches gilt für Besitzer selbst genutzter Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Menschen einreisen, die Tiere versorgen müssen.

Das Bundesinnenministerium erklärte, die Lockerungen seien möglich dank der positiven Entwicklung bei der Eindämmung des Coronavirus. Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der Bundespolizei unter «bundespolizei.de» heruntergeladen und ausgedruckt werden. Falsche Angaben oder Missbrauch können nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen geahndet werden.

Nach Angaben des Bundespolizeisprechers aus Rosenheim waren die Absperrungen an den Grenzübergängen nach Österreich in der Nacht auf Samstag abgebaut worden. Alle Übergänge seien nun wieder passierbar. Kontrollen fänden dennoch statt, beispielsweise auf der Landstraße von Kufstein in Österreich nach Kiefersfelden in Oberbayern.

Die schweizerische Zollverwaltung zog am ersten Tag der Grenzöffnung positive Bilanz. Alles sei ruhig verlaufen, teilte ein Sprecher am Samstagabend mit. Der Verkehr über die Grenzen sei zwar etwas stärker gewesen als in den vergangenen Wochen, habe aber in etwa einem Drittel eines normalen Samstags entsprochen. Einkaufstourismus sei kein Thema gewesen.

Die Schweiz und Österreich betonen, dass die wegen der Pandemie verhängten Einreisebestimmungen weiter gelten, sie wurden lediglich gelockert. Übertritte über die «grüne Grenze» blieben verboten.

Kontrollen an den EU-Binnengrenzen sind nur vorübergehend und aus bestimmten Gründen erlaubt. Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise waren vielerorts Absperrungen aufgebaut worden. Auch wenn die strengen Regeln jetzt etwas gelockert sind, darf immer noch nicht jeder überall die Grenze überqueren. Auch die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt weiter - voraussichtlich bis zum 14. Juni. Danach könnten auch touristische Reisen in Europa wieder möglich sein - vorausgesetzt die Infektionszahlen schnellen nicht wieder in die Höhe.

In Tschechien läuft der wegen der Pandemie verhängte Ausnahmezustand in der Nacht zu Montag aus. Doch der Einreisestopp für Touristen bleibe auf anderer Grundlage bestehen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Prag.

Weiterführende Links:


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?