Wer spontan verreist, darf fristlos rausfliegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Junior-Managerin eines Düsseldorfer Unternehmens sollte eigentlich bis 10 Uhr am Montag am Schreibtisch sitzen. Stattdessen schickte sie eine E-Mail mit dem Betreff „Spontan-Urlaub“ an ihren Vorgesetzten. Darin teilte sie laut Gericht mit, dass sie wegen ihrer bestandenen Prüfung im berufsbegleitenden Studium von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden sei. Und in der Euphorie und Eile hätte sie keine Möglichkeit gehabt, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken.

Noch am gleichen Tag antwortete ihr Vorgesetzter, dass ihre Anwesenheit jedoch aus betrieblichen Gründen erforderlich sei. Sie könne stattdessen den kommenden Freitag sowie Montag und Dienstag frei nehmen. Das reichte der Mitarbeiterin jedoch nicht, schließlich befand sie sich bereits auf Mallorca. Daher bestünde auch keine Möglichkeit, ins Büro zu kommen, so ihre Antwort. Da sie auch am folgenden Montag nicht zur Arbeit erschien, kündigte ihr das Unternehmen. 

Gegen den Rauswurf zog die Controllerin vor Gericht – und verlor nun auch in der zweiten Instanz. Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub sei ein Kündigungsgrund, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige, erklärte das Gericht. Da sie zu erkennen gegeben habe, dass sie an ihrem Urlaub festhalte und nicht zur Arbeit kommen werde, habe sie die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit verletzt. Am Ende hatte die ehemalige Mitarbeiterin sogar noch Glück: Beide Parteien einigten sich auf eine fristgerechte Kündigung und 4.000 Euro Abfindung. 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim Ausbildungsbotschafter-Tag des DEHOGA Bayern in Nürnberg wurden 27 Botschafter ernannt und 13 Betriebe ausgezeichnet. Zudem wurden Ausbildungszahlen, internationale Projekte und Maßnahmen vorgestellt.

Die aktuellen Daten des Datev Mittelstandsindex für März 2026 belegen einen stagnierenden Aufschwung und sinkende Umsätze bei Kleinstunternehmen. Parallel dazu belasten deutlich steigende Lohnkosten bei leicht sinkenden Beschäftigungszahlen die Bilanz des Mittelstands.

In Altrip hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesjugendmeister 2026 im Gastgewerbe ausgezeichnet. 24 Auszubildende traten in mehreren Disziplinen gegeneinander an.

Klimaschutz mit Messer und Gabel: Was wir essen, hat immensen Einfluss auf unsere CO2-Bilanz. Experten haben überraschende Daten zusammengetragen – und halten ein ambitioniertes Ziel für möglich.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.

In Göttingen sind die Landesmeister der niedersächsischen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe ermittelt worden. 30 Auszubildende aus zehn Berufsschulen traten in Theorie und Praxis gegeneinander an. Drei Siegerinnen vertreten Niedersachsen nun bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Mainz.