Wer zahlt bei Schäden in der Ferienwohnung?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Einmal nicht richtig hingeschaut und schon kracht die Vase auf den Boden - im Urlaub im Ferienhaus kann schnell mal etwas zu Bruch gehen und der Vermieter oder die Vermieterin verlangt Schadenersatz. «Grundsätzlich sind Mieterinnen und Mieter über ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn sie in der Ferienwohnung einen Schaden verursachen», sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. 

Bei gemieteten Ferienwohnungen sollte der Versicherungsschutz die Räumlichkeiten und das Inventar der Reiseunterkunft abdecken. Dafür müssen Schäden an gemieteten Sachen jedoch mitversichert sein. 

Dies gilt auch im Fall eines Akkubrands. Wenn das mitgebrachte E-Bike plötzlich Flammen fängt oder etwa der Handyakku explodiert, haftet man für dadurch entstandene Brandschäden an der gemieteten Wohnung. Sofern Mietsachschäden an unbeweglichen und an beweglichen Sachen aber im Vertrag mit eingeschlossen sind, reguliert auch hier die Privathaftpflichtversicherung.

Aber Achtung: Je nach Anbieter und Umfang der Versicherung kann es im Schadenfall Einschränkungen und Ausschlüsse geben. Sie sollten also schon vor Urlaubsbeginn die Versicherungsbedingungen genauestens überprüfen.

Diebstahl und Raub: Hausratsversicherung mit Außenversicherung

Doch nicht jeder Schaden ist selbst verursacht. Bei Einbrüchen in die abgeschlossene Ferienwohnung bietet die Hausratsversicherung mit ihrer integrierten Außenversicherung den besten Schutz. Diese deckt den Hausrat auch über die eigenen vier Wände hinweg und gilt weltweit. Der Außenversicherungs-Zeitraum ist dabei je nach Anbieter begrenzt, liegt aber meist bei mindestens drei Monaten.

«Die Außenversicherung gilt für eigenen Hausrat, der im In- und Ausland – beispielsweise bei einem Einbruch in die verschlossene Reiseunterkunft – gestohlen wird». Auch hier lohnt sich vorab ein genauer Blick auf etwaige Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen im Vertrag, denn der Schutz gilt nicht immer für alle Gegenstände: «Große Unterschiede gibt es beispielsweise bei Bargeld und Wertsachen», warnt die BdV-Vorständin.

Kommt es noch schlimmer und einem werden unter Androhung von Gewalt Gegenstände aus der Unterkunft entwendet, ist von Raub die Rede. «Dieser ist oftmals mitversichert. Dann erstattet die Versicherung zum Neuwert», so Boss. In diesem Fall muss die angedrohte Gewalttat vor Ort verübt worden sein, und der Raub ist umgehend der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.