Wie lange darf Probearbeit dauern?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zum Teil nutzen Arbeitgeber ausgeklügelte Bewerbungsverfahren, um sicherzustellen, dass ein neuer Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin ins Team passt. Andere laden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zum Probearbeiten ein. Auf wie viele Tage müssen sich Kandidaten einlassen?

Beim Probearbeiten geht es grundsätzlich um ein gegenseitiges Kennenlernen. Das Einfühlungsverhältnis, wie das Probearbeiten auch genannt wird, müsse davon geprägt sein, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Probearbeiten sollte nicht länger als drei Tage gehen

Arbeitgeber können sich so ein Bild davon machen, welche Fähigkeiten ein Kandidat mitbringt. Interessierte können sich umgekehrt einen Eindruck davon verschaffen, was bei einem bestimmten Arbeitgeber auf sie zukommen würde.

Bei der Frage, wie lange dieses Einfühlungsverhältnis dauern darf, komme es auf die Art der Tätigkeit an, so Schipp. «Bei einfachen Tätigkeiten wird das ein Tag sein, bei aufwendigeren Aufgaben können es auch mal mehrere Tage sein.» Eine genaue gesetzliche Vorgabe gebe es aber nicht. «Alles, was über drei Tage hinausgeht, würde ich aber für kritisch halten.»

Probearbeiten: Kein Ersatz für volle Arbeitskraft

Wichtig ist, dass es sich beim Probearbeiten nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Wer etwa in der Gastronomie zur Probe arbeitet, darf durchaus Kundenbestellungen aufnehmen, Tabletts tragen und allgemein im Restaurant mitlaufen.

Bewerberinnen und Bewerber aber für einige Tage als Ersatzkraft für fehlende Angestellte einzusetzen, ist laut Johannes Schipp kritisch und «gefährlich nah» an einem Arbeitsverhältnis. «Deswegen ist es auch empfehlenswert, in einer Vereinbarung klar festzuhalten, dass es um ein Einfühlungsverhältnis geht», rät der Fachanwalt.

Eine weitere wichtige Unterscheidung: Probearbeiten ist nicht mit der Probezeit zu verwechseln, die häufig zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses steht und während der beide Parteien eine verkürzte Kündigungsfrist haben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.