Wie sich Mitarbeiter gegen eine Abmahnung wehren können

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Beschäftigte haben aber Möglichkeiten, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Dazu sollten sie im ersten Schritt prüfen, ob der in der Abmahnung erhobene Vorwurf überhaupt zutrifft. «Und wenn sie nicht zu Recht erfolgt ist, dann gibt es die Möglichkeit, dass ich vom Arbeitgeber die Rücknahme der Abmahnung aus der Personalakte verlange», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Weigert der Arbeitgeber sich, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch rechtliche Schritte einleiten - und Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben. Wer nicht direkt klagen möchte, kann alternativ verlangen, dass eine Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen wird. Damit bleibt dokumentiert, dass der Vorfall, der zur Abmahnung geführt hat, nicht komplett unumstritten ist. Dies kann laut Schipp den Eindruck einer einseitigen Darstellung durch den Arbeitgeber verhindern.

Abmahnung im Kündigungsschutzprozess 

Wichtig: Auch wenn man nicht gegen eine Abmahnung vorgeht, bedeutet das nicht, dass man den Vorwurf anerkennt. Der Arbeitgeber darf daraus nicht schließen, dass die Abmahnung berechtigt war. 

Kommt es später doch zum Kündigungsschutzprozess, können Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer laut Schipp nach wie vor argumentieren, dass die Abmahnung unrechtmäßig war - auch wenn sie zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht dagegen vorgegangen sind. Das kann unter Umständen taktisch sinnvoll sein. Für den Arbeitgeber wird es nach einigen Jahren oft schwierig, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung nachzuweisen.

Verjährung der Abmahnung

Können Beschäftigte, statt sich mit dem Arbeitgeber zu überwerfen, nun einfach darauf warten, dass die Abmahnung nach einiger Zeit verjährt? So einfach ist das in der Regel nicht. Eine rechtliche Vorgabe dazu, wie lange Abmahnung in der Personalakte bleiben, gibt es nämlich nicht direkt. 

Hier kommt es dem Fachanwalt zufolge vor allem darauf an, wie schwerwiegend der Verstoß war. Bei leichten Verstößen werde eine Abmahnung häufig nach etwa zwei Jahren aus der Akte genommen, während schwerwiegende Fälle auch länger gespeichert bleiben können.

In speziellen Fällen können Arbeitnehmer nicht nur die Entfernung aus der Personalakte, sondern auch den Widerruf der Abmahnung als solcher verlangen, so Schipp. Das setzt jedoch voraus, dass ein besonderes rechtliches Interesse besteht, etwa weil weiterhin eine Beeinträchtigung der Rechte des Arbeitnehmers droht.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.