Wie viel Privates ist am Arbeitsplatz erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ausgiebige Privatgespräche im Team, private E-Mails schreiben oder die private Social-Media-Nutzung: All das ist Beschäftigten in ihrer vertraglich festgelegten Arbeitszeit verboten - zumindest dann, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Darauf weisen Carolin Kaiser und Sarah Klachin, Rechtsanwältinnen bei der Kanzlei Pinsent Masons, in einem Beitrag der Zeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht» hin. Die Vorgabe gelte in der Regel sowohl im Homeoffice sowie für alle Arbeitszeitmodellen. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dafür bezahlt, den Aufgaben nachzugehen, die ihnen der Arbeitgeber zugewiesen hat. Jede andere Nutzung der Arbeitszeit kann eine Pflichtverletzung sein.

Wann ist Privates erlaubt?

Ausnahmen sind aber möglich - zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber private Tätigkeiten ausdrücklich erlaubt. Auch eine sogenannte konkludente Duldung ist möglich, wie die Expertinnen schreiben. Darunter versteht man Fälle, in denen der Arbeitgeber bestimmte Situationen wie private Unterhaltungen zwischen Team-Mitgliedern beobachtet, dazu aber schweigt und das Verhalten nicht unterbindet.

Beschäftigte dürfen eine solche Duldung aber nicht zu weit auslegen und zum Beispiel exzessiv privat im Netz surfen. Die Duldung könne der Arbeitgeber zudem jederzeit widerrufen. Im Streitfall müssen Arbeitnehmer außerdem nachweisen können, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten in der Vergangenheit nicht beanstandet hat.

Ähnlich sieht es bei der sogenannten betriebliche Übung aus. Wird ein bestimmtes Verhalten nicht nur einmal, sondern wiederholt geduldet, können sich daraus Ansprüche für den Arbeitnehmer ableiten.

Verstöße können Abmahnung oder Kündigung bedeuten

Im besten Fall gibt es eindeutige Regeln. Verstoßen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gegen geltende Bestimmungen, droht ihnen eine Abmahnung oder Kündigung. Dafür seien aber im Einzelfall Faktoren wie die Dauer oder der Inhalt der privaten Tätigkeiten zu berücksichtigen. Auch Fragen, wie sehr die Arbeit vernachlässigt wurde oder ob Kosten und Schäden entstanden sind, spielen eine Rolle. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.