Wie viele Überstunden sind erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Deadline rückt näher und der Projektmanager will, dass alle Abend für Abend länger bleiben. Das Überstundenkonto wächst und wächst. Aber ist das eigentlich erlaubt oder gibt es bei Überstunden ein Limit?

Generell darf die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Außerdem dürfen innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden Arbeitszeit pro Tag im Durchschnitt nicht überschritten werden. So sind - ausgehend von einer 6-Tage-Woche - in Ausnahmefällen maximal 60 Stunden pro Woche drin, wenn die Arbeitszeit an diesen Tagen auf 10 Stunden pro Tag verlängert wird.

Außerdem wichitg: Ob überhaupt Überstunden geleistet werden müssen, ist keineswegs klar. «Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag geregelt ist, häufig ergibt sich das auch aus einem Tarifvertrag», so der Fachanwalt. Steht im Vertrag etwa, dass die wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden umfasst, dann ist das auch alles was erbracht werden muss. Nur wenn nach dem Arbeitsvertrag auch Überstunden geschuldet sind oder sich das aus dem Tarifvertrag ergibt, können sie verpflichtend sein.

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, darf der beim Thema Überstunden mitbestimmen. Heißt: Selbst, wenn Beschäftigte den Überstunden zustimmen, darf der Arbeitgeber sie nur anordnen, wenn der Betriebsrat zustimmt. Eine Ausnahmeregel gilt für betrieblichen Notfälle - etwa, wenn im Betrieb ein Feuer ausgebrochen ist. Dann können Überstunden angeordnet werden.

Übrigens: Das Verweigern von Überstunden, zu denen der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, gilt nicht als Arbeitsvertragsverstoß und kann folglich keine Kündigung rechtfertigen, so Johannes Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.