Winterwetter: Was droht, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Blick aus dem Fenster zeigt: Draußen schneit es! Wie schön! Oder doch nicht? Gerade Beschäftigte, die nicht von zu Hause arbeiten können, machen Vorhersagen zu witterungsbedingt schlechten Straßenverhältnissen eher nervös. 

Sie müssen aber dennoch dafür sorgen, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Schneefall, Schneematsch oder Glätte sind keine Entschuldigung dafür, zu spät im Büro oder in der Werkhalle zu erscheinen. Grundsätzlich ist es Sache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie sie zur Arbeit kommen. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Wer aufgrund der Wetterverhältnisse nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz ankommt, bekommt für die Zeit der Verspätung unter Umständen kein Geld. Hier gilt laut Bredereck der Grundsatz «Ohne Arbeit kein Lohn». Dafür spielt es auch keine Rolle, ob Beschäftigte rechtzeitig losgefahren sind oder nicht.

Arbeitgeber informieren, Lösungen vorschlagen

Kündigt sich schlechtes Wetter schon an und ist absehbar, dass es auf dem Arbeitsweg Verzögerungen wegen Schnee, Eis oder etwa Sturm gibt, müssen Beschäftigte auf jeden Fall ihren Arbeitgeber informieren. Im besten Fall bieten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Führungskraft bereits Lösungen an - nach Möglichkeit etwa, im Homeoffice zu arbeiten oder die verpassten Stunden nachzuarbeiten, empfiehlt der Fachanwalt.

Ob eine Verspätung bei Winterwetter oder Sturm eine Abmahnung rechtfertigt, ist immer eine Einzelfallentscheidung - denn sie setzt vorwerfbares Verhalten voraus. Immer abhängig davon, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft.

Einen plötzlichen Wintereinbruch müssen Beschäftigte nicht mit allen Konsequenzen vorhersagen können. Sind die Wetterbedingungen aber schon seit Tagen wegen Glatteis oder Schnee schwierig, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.

Über Sinn und Zweck der Zeitumstellung wird wohl seit Bestehen gestritten. Trotz vieler Kritiker und negativer Umfragen bleibt es aber vorerst dabei. Oder kann ein Vorstoß aus dem Süden etwas ändern?

Rheinland-Pfalz ist in der Gunst der Touristen weiter gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Gäste von Januar bis August 2025 auf knapp sechs Millionen. Im Ahrtal wirkt jedoch die Flutkatastrophe nach.

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.