Wöchentliche Arbeitszeit erhöhen, ohne mehr Geld zu zahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz (Az.: 6 Sa 167/23).

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist, klagte ein Zerspanungsmechaniker gegen seinen Arbeitgeber. Er wollte eine Differenzvergütung für 57 Monate. 

Arbeitgeber erhöht Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Hintergrund: Der Arbeitgeber hatte im Zuge einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens die Arbeitszeit zunächst befristet und später unbefristet von 37 auf 40 Stunden erhöht, ohne einen Lohnausgleich zu gewähren. Dazu gab es eine Betriebsversammlung, die Beschäftigten unterschrieben im Anschluss eine Vereinbarung. Der Kläger machte geltend, dass ein Lohnausgleich vereinbart worden sei. Das bestritt der Arbeitgeber. 

Die Entscheidung: Das Gericht wies die Klage ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten eine Vereinbarung über die Arbeitszeiterhöhung auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wirksam vereinbart - somit stehen dem Kläger laut Gericht weder Differenzlohnansprüche noch weitere Beträge an Sondervergütung zu.

Spätestens nach einem Jahr klar: Kein Lohnausgleich

Die vom Kläger unterzeichnete Vereinbarung enthalte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gericht betonte, dass es bei der Auslegung von AGB auf den objektiven Inhalt und typischen Sinn der Vereinbarung ankomme, so wie sie von den Vertragspartnern verstanden werde. 

Der Wortlaut der Vereinbarung ließ zwar offen, ob ein Lohnausgleich gewährt werden sollte oder nicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens und der damit verbundenen Betriebsversammlung kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die Arbeitnehmer einer Stundenerhöhung ohne Lohnausgleich zugestimmt hätten. 

Und: Auch wenn zunächst Unklarheiten bestanden hätten, sei spätestens nach über einem Jahr ohne Lohnausgleich für die Belegschaft klar gewesen, dass eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich erfolgen sollte, heißt es im Urteil weiter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.