Zählen Eiswürfel zum Getränk?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich sein Bier- oder Cola-Glas im Restaurant oder Biergarten ganz genau anschaut, wird feststellen: Dort ist ein kleiner Füllstrich zu sehen. Der ist «kein Deko-Element, sondern gesetzliche Pflicht», wie Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern sagt. 

Zumindest bei bestimmten Getränken: So müssen in der Gastronomie Wasser, Saft, Softgetränke, Bier und Wein in Gläsern mit Füllstrich ausgeschenkt werden - und zwar bis zu dieser Markierung. «Das bedeutet für uns Verbraucherinnen und Verbraucher eine Garantie, dass wir wirklich die Menge bekommen, die wir auch bezahlt haben», so Ernährungsexpertin Krehl.

Tricksereien sind nicht erlaubt

Tricksereien sind dabei nicht erlaubt: Eiswürfel zählen nicht zur Getränkemenge, Zitronenscheiben und Schaum ebenso wenig, heißt es von der Verbraucherzentrale. Entscheidend ist, dass so viel Flüssigkeit im Glas ist, dass der Füllstrich erreicht wird. 

Geregelt ist übrigens auch, wie diese Markierung auszusehen hat: Laut einem Informationsblatt der Eichaufsichtsbehörden muss der Füllstrich mindestens 10 Millimeter lang sein. Und: Bei schäumenden Getränken wie Bier muss er mindestens 20 Millimeter vom oberen Rand des Glases entfernt sein, damit es auch bis zur Markierung befüllt werden kann. 

Zu wenig Getränk im Glas - und nun? 

Der Gastronom war beim Ausschank etwas knauserig? Leichte Abweichungen vom Füllstrich gelten als zulässig, bei deutlichen haben Gäste das Recht, sich nachschenken zu lassen. Daniela Krehl rät: «Nicht zögern und einfach nachfragen.» 

Übrigens muss längst nicht jedes Getränk in einem Glas oder Becher mit Füllstrich ausgeschenkt werden. Ausgenommen sind: 

  • Kaffee, Tee und Kakao. Das gilt auch dann, wenn sie - etwa im Falle eines Irish Coffee - mit Alkohol gemischt sind.
  • Frisch gemixte Getränke, die aus drei oder mehr Getränken bestehen, Cocktails oder Milchshakes zum Beispiel.
  • Getränke, die hauptsächlich aus Eis oder halbgefrorenen Zutaten bestehen, etwa Slushes.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.