Zoll leitet nach bundesweiter Razzia über 800 Verfahren ein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schwarzarbeits-Experten des Zolls haben nach einer bundesweiten Razzia mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Wie die Generalzolldirektion in Bonn mitteilte, waren am Donnerstag mehr als 3.000 Zöllnerinnen und Zöllner an den Kontrollen beteiligt. Insgesamt hätten sie rund 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bei Arbeitgebern habe es mehr als 700 Prüfungen von Geschäftsunterlagen gegeben. Bei den Kontrollen ging es vor allem um die Einhaltung des Mindestlohns.

Bereits vor Ort seien rund 340 Strafverfahren eingeleitet worden, davon mehr als 45 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und rund 150 wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Weitere rund 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren habe man eröffnet. In mehr als 90 Fällen sei es dabei um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gegangen. 

Kontrollen ergaben weitere 1.800 Verdachtsfälle

«Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen weitere 1.800 Verdachtsfälle, davon rund 600 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht», erklärte eine Sprecherin.

Besonders unter die Lupe nahm der Zoll Branchen, die er für besonders risikobehaftet hält, etwa das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und Cafés. Auch Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios, Auto-Werkstätten und Waschanlagen wurden überprüft.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, betonte die Behörde. «Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch», erklärte die Sprecherin. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, seien unwirksam und würden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es spezielle Branchenmindestlöhne, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie im Maler- und Lackiererhandwerk. (dpa).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.