Zu oft krank? Kündigung kann wirksam sein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Können häufige Kurzzeiterkrankungen zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Mainz kürzlich. Auf das Urteil verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

In dem konkreten Fall ging es um einen Logistikmitarbeiter, der bereits viele Jahre lang bei einem Unternehmen beschäftigt war. Zwischen 2020 und Anfang 2023 war der Mann wiederholt und teilweise über längere Zeiträume hinweg krankheitsbedingt arbeitsunfähig. In dem relevanten Dreijahreszeitraum beliefen sich die Fehlzeiten auf insgesamt 166 Arbeitstage, in denen der Arbeitgeber den Lohn weiterhin zahlen musste. 

Entgeltfortzahlung aufgrund vielfältiger Diagnosen

Die Diagnosen waren vielfältig und umfassten grippale Infekte, Atemwegserkrankungen, psychische Belastungssyndrome sowie Nachwirkungen eines Herzinfarkts. Trotzdem erachtete der Mann im Rahmen von Gesprächen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) keine Anpassungsmaßnahmen als notwendig und verneinte Unterstützungsbedarf.

Daraufhin kündigte das Unternehmen dem Mann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Begründet wurde die Kündigung mit einer negativen Gesundheitsprognose des Mannes und der erheblichen wirtschaftlichen Belastung.

Negative Gesundheitsprognose nicht widerlegt

Dagegen ging der Mann gerichtlich vor. Das Arbeitsgericht gab der Klage des Mitarbeiters zunächst statt, weil es keine tragfähige Negativprognose erkannte und das BEM als fehlerhaft ansah. Das Landesarbeitsgericht Mainz hob das Urteil der ersten Instanz in der Berufung jedoch weitgehend auf.

Dessen Auffassung: Die Vielzahl unterschiedlicher, regelmäßig auftretender und teilweise unklar diagnostizierter Erkrankungen können eine negative Gesundheitsprognose begründen. Diese Prognose konnte der Arbeitnehmer auch nicht durch fundierte Angaben oder medizinische Nachweise widerlegen. 

Auch die betriebliche Belastung durch Entgeltfortzahlungskosten – jährlich weit über sechs Wochen – sei erheblich gewesen. Deswegen könnten allein formale Unzulänglichkeiten beim Eingliederungsmanagement nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Immerhin seien diese nicht ursächlich für unterlassene mildernde Maßnahmen gewesen. Die Kündigung ist daher wirksam. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.