Hat Ihr Arbeitgeber berechtigte Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Dann muss er Ihr Gehalt auch nicht weiterzahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Chemnitz (Az. 4 Sa 43/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
In dem konkreten Fall ging es um einen angestellten Architekten, der eine neue Stelle antreten wollte und sich deswegen um eine einvernehmliche Beendigung seines laufenden Arbeitsverhältnisses bemühte. Nachdem die Arbeitgeberin dem Wunsch nicht entsprochen hatte, meldete sich der Kläger krank und reichte zunächst eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
Mit zwei weiteren Folgebescheinigungen deckte der Mann exakt den Zeitraum bis zum Ablauf seiner später ausgesprochenen Kündigung ab. Die Arbeitgeberin verweigerte daraufhin die Lohnfortzahlung - der Mann klagte erfolglos dagegen.












