Alkoholfreie Getränke dürfen nicht als «Gin» verkauft werden

| Gastronomie Gastronomie

Ein alkoholfreies Getränk darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht unter der Bezeichnung «Gin» vermarktet werden.

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei. Auch der Zusatz «alkoholfrei» ändere nichts am Verbot, andere Getränke unter dem Namen zu verkaufen, so das Gericht.

Ein Verein hatte am Landgericht Potsdam gegen ein Unternehmen geklagt, das ein Getränk mit dem Namen «Virgin Gin Alkoholfrei» verkaufte. Nach Ansicht des Vereins verstoße diese Bezeichnung gegen eine EU-Verordnung, wonach Gin durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt sein und der Mindestalkoholgehalt 37,5 Prozent betragen müsse. Das deutsche Gericht befragte hierzu den EuGH.

Das höchste europäische Gericht betonte, das Verbot verletze nicht die in der EU-Grundrechtecharta verankerte unternehmerische Freiheit. Das Unternehmen könne das Getränk weiterhin verkaufen - nur eben nicht unter der geschützten Bezeichnung «Gin».

Ziel der Regelung sei es, Verbraucher vor Verwechslungsgefahr mit der klar definierten Spirituosen-Kategorie zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die internationale Expansion des Guide Michelin erreicht Neuseeland. Welche Auswirkungen die Aufnahme in den renommierten Führer auf die lokale Gastronomie und den Tourismus haben wird und welche Städte im Fokus stehen.

Nach der Bestätigung eines Masernfalls im Landkreis Erding ruft das Gesundheitsamt die Bevölkerung zur erhöhten Wachsamkeit und zur Überprüfung des eigenen Impfstatus auf. Die betroffene Person war während der infektiösen Phase in einer Filiale von Burger King in Erding tätig.

Das Le Faubourg in der City West feiert sein Jubiläum mit einem modernisierten Brasserie Konzept, besonderen Menüangeboten und einer Bilanz seiner Rolle als Förderer junger Kochtalente.

Nach einer sechsmonatigen Umbauphase hat L’Osteria den Standort ihres ersten Restaurants in Nürnberg unter dem neuen Namen „L’Osteria Numero Uno“ wiedereröffnet. Auf die Gäste wartet ein neues Konzept, welches sich vornehmlich auf das Außerhaus-Geschäft sowie Pizza konzentriert.

Die Berliner Kaffeekette LAP Coffee steht im Zentrum von Kontroversen und ist Opfer gezielter Farbattacken geworden. In den letzten Tagen kam es zu koordinierten Angriffen auf mehrere Filialen in verschiedenen Berliner Stadtteilen. Gründer Ralph Hage rechnete jetzt den Gewinn pro Tasse vor.

Starbucks hat den Verkauf der Mehrheit ihres Geschäfts in China an die Investmentfirma Boyu Capital bekannt gegeben. Die Transaktion erfolgt im Rahmen der Gründung eines Joint Ventures zum Betrieb der Starbucks-Filialen in der Volksrepublik. Boyu erwirbt seine Beteiligung basierend auf einem Unternehmenswert von rund vier Milliarden US-Dollar.

Yum! Brands hat offiziell eine Überprüfung strategischer Optionen für seine Pizzakette Pizza Hut eingeleitet. Mögliche Ergebnisse sind ein vollständiger Verkauf, ein Joint Venture oder die Veräußerung einer Beteiligung.

Die neue Ausgabe des Wirtshausführer Österreich sieht eine positive Entwicklung in der heimischen Wirtshausszene. Im Fokus stehen Nachhaltigkeit und innovative Konzepte junger Wirte.

Das Restaurant Sphere Tim Raue im Berliner Fernsehturm ist vom Schlemmer Atlas als „Neueröffnung des Jahres 2025“ prämiert worden. Die Auszeichnung wurde im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Schloss Fleesensee übergeben.

Nach mehrjähriger Schließung kehrt eines der bekanntesten Münchner Restaurants in die Gastronomielandschaft zurück: Der Palais Keller im Hotel Bayerischer Hof öffnet am 2. Dezember 2025 wieder seine Türen.