Alkoholfreie Getränke dürfen nicht als «Gin» verkauft werden

| Gastronomie Gastronomie

Ein alkoholfreies Getränk darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht unter der Bezeichnung «Gin» vermarktet werden.

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei. Auch der Zusatz «alkoholfrei» ändere nichts am Verbot, andere Getränke unter dem Namen zu verkaufen, so das Gericht.

Ein Verein hatte am Landgericht Potsdam gegen ein Unternehmen geklagt, das ein Getränk mit dem Namen «Virgin Gin Alkoholfrei» verkaufte. Nach Ansicht des Vereins verstoße diese Bezeichnung gegen eine EU-Verordnung, wonach Gin durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt sein und der Mindestalkoholgehalt 37,5 Prozent betragen müsse. Das deutsche Gericht befragte hierzu den EuGH.

Das höchste europäische Gericht betonte, das Verbot verletze nicht die in der EU-Grundrechtecharta verankerte unternehmerische Freiheit. Das Unternehmen könne das Getränk weiterhin verkaufen - nur eben nicht unter der geschützten Bezeichnung «Gin».

Ziel der Regelung sei es, Verbraucher vor Verwechslungsgefahr mit der klar definierten Spirituosen-Kategorie zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Von schwarzem Sesam über Erdbeer-Matcha-Latte bis zu Käsekuchen mit Pistazie und Ingwer mit Zitronenschale - die Berliner Gelato Week lockt Eisfreunde erneut mit ungewöhnlichen Kreationen. Etwa 50 Eisdielen in ganz Berlin nehmen teil.

Trotz steigender Lebenshaltungskosten priorisieren viele Verbraucher Restaurantbesuche als „kleinen Luxus“. Laut einer SumUp-Umfrage planen über 30 Prozent der Menschen hierfür feste monatliche Budgets ein.

Die Kneipe 80 expandiert mit neuen Standorten am Tegernsee und in Augsburg. Parallel führt das Unternehmen mit dem Format „Kiosk 80“ ein weiteres Konzept für kleinere Flächen ein.

Weissenhaus erweitert sein gastronomisches Angebot im Schloss um das Restaurant NAMI und die Bar 1896. Zuvor hatte das Zwei-Sterne-Restaurant Courtier nach dem Weggang seiner Leitung den Betrieb eingestellt.

Starbucks hat im zweiten Quartal 2026 Umsatz und Gewinn gesteigert. Das Unternehmen meldet höhere vergleichbare Umsätze und hebt seine Jahresprognose an.

Neue Daten des Bundes der Steuerzahler zeigen deutliche Unterschiede bei Terrassengebühren in deutschen Städten. Die Spannweite reicht von 0 bis 2.000 Euro für einen einheitlichen Musterbetrieb.

Kochroboter, kein Gastraum, alles für die Auslieferung: Wie eine Küche in Frankfurt den Gastronomie-Alltag verändern könnte – und warum menschliche Gastfreundschaft trotzdem unverzichtbar bleibt.

Im Streit um Markenrechte an einem Kebab-Gericht erwägt der amerikanische Fast-Food-Anbieter Kentucky Fried Chicken einen Rückzieher. KFC Deutschland teilte auf Anfrage mit, dass die Gespräche mit dem Bielefelder Dönerunternehmen Krispy Kebab zwar noch liefen, diese seien aber «herausfordernd».

Die Münchner Giesinger Brauerei drängt auf die Wiesn - und bekommt dafür nun Rückenwind von jemandem, der in der Sache künftig was zu sagen hat.

Die Sonne scheint, die Menschen genießen den Kaffee wieder im Freien. Die Gastronomen werden von den Städten im Land jedoch ganz unterschiedlich stark zur Kasse gebeten. Der Steuerzahlerbund meint: Weg damit!