Bayern konkretisiert Restaurant-Regeln

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Vor dem Ende der coronabedingten Zwangspause für die bayerischen Restaurants konkretisiert die Staatsregierung die künftigen Regeln: «Der Kern heißt letztlich immer: 1,50 Meter Abstand halten», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.

Miteinander an einem Tisch sitzen dürften Mitglieder einer Familie oder eines Hausstandes sowie ein weiterer Hausstand. Damit orientiert sich die Regelung für die Gaststätten nach Worten Herrmanns an der Kontaktbeschränkung, die inzwischen wieder Treffen zweier Hausstände erlaubt, im privaten Raum, im öffentlichen Raum und künftig eben auch in dern Restaurants.

[Aktuell: Inzwischen hat die bayerische Staatsregierung Handlungsempfehlungen für die Gastronomie in einem Hygienekonzept vorgelegt]

Zudem bekräftigte Herrmann, grundsätzlich müsse in Gaststätten eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, von den Gästen, vom Personal und auch in der Küche – es sei denn, dort könnten die 1,50 Meter Mindestabstand gewährleistet werden. Am Tisch allerdings dürfen Gäste die Masken abnehmen. Zudem sieht ein Konzept, dass die Gastronomie zusammen mit Wirtschafts- und Gesundheitsministerium erarbeitet hat, Regeln für den Einsatz von Desinfektionsmitteln und ähnlichem vor.

[Die Bundesländer sind inzwischen für die Lockerungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Regionen derzeit bekannt sind – mit allen bekannten Rechtsverordnungen. Weiterlesen]

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sprach von einem in sich schlüssigen Konzept. Er sei auch überzeugt, dass die Menschen die Gastronomie-Angebote sehr schnell wieder gut annehmen werden.

Das Kabinett hatte vergangene Woche eine schrittweise Wiedereröffnung von Gaststätten und Hotels beschlossen: Außenbereiche von Gaststätten dürfen am 18. Mai öffnen, Speiselokale am 25. Mai, Hotels am 30. Mai. (dpa)

Die bayerische Regierung schreibt im Original:

"Unter der Voraussetzung eines weiterhin günstigen Verlaufs des Pandemiegeschehens erfolgt die stufenweise Öffnung der Gastronomie bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zum Infektionsschutz wie folgt:
• Ab dem 18. Mai 2020 kann die Gastronomie im Außenbereich (z.B. Biergärten) bis 20 Uhr öffnen.
• Ab 25. Mai 2020 können Speisegaststätten im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen.

Ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektionsschutzrechtliches Rahmenkonzept „Gastronomie“ ist dabei eine zwingende Grundlage für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe in Bayern. Auf dieser Basis können dann die einzelbetrieblichen Schutz- und Hygienekonzepte entwickelt werden. Das Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Wirtschaftsministeriums sieht vor allem folgende Punkte vor:
• strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf.
• Ein Mund-Nasen-Schutz ist zudem vorgeschrieben für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, sobald sie den Tisch verlassen und sich in der Lokalität bewegen, und im betrieblichen Ablauf, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, etwa in der Küche, zwingend nicht eingehalten werden kann.
• Hinzu kommt die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.

Das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium werden zeitnah, auch unter Einbeziehung der Erfahrungen im Gastronomiebereich, ein Rahmenkonzept „Hotellerie“ entwickeln, damit Beherbergungsbetriebe (wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen) ab dem Pfingstwochenende öffnen können.
Für den Tourismus – aber auch für die Gesundheitswirtschaft – in Bayern elementar ist auch der gesamte Themenbereich der Kurorte, Heilbäder, Thermen und verwandter Aufgaben wie Rehabilitationsmaßnahmen und physiotherapeutische Behandlungen bzw. Praxen. Diese Bereiche bedürfen aufgrund der Komplexität des Themas bzw. auch der Örtlichkeiten einer eingehenden Prüfung von Schutzkonzepten. Das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium werden ein tragfähiges Konzept für die Öffnung von Heilbädern, Kurorten und Thermen und die schrittweise Öffnung weiterer, derzeit noch untersagter Bereiche im Bäderbereich, erarbeiten." (dpa)


 

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