Bayerns Biergärten dürfen ab sofort wieder bis 22.00 Uhr öffnen

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Gute Nachrichten für alle Biergartenfreunde: Ab sofort dürfen die Wirte im gesamten Freistaat ihre Gäste bis 22.00 Uhr in ihren Außenbereichen bedienen und verpflegen. Die Regierung zieht damit nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg die eigentlich erst für Dienstag nach Pfingsten geplante Verlängerung der Öffnungszeiten um zwei Stunden für alle gastronomischen Außenbereiche vor. Wegen der Corona-Krise war die Gastronomie im Freistaat über viele Wochen geschlossen, seit Anfang dieser Woche können Wirte in Innenbereichen Gäste bis 22.00 Uhr bedienen, in Außenbereichen war zunächst um 20.00 Uhr Schluss.

Diese Entscheidung diene dem Rechtsfrieden und verhindere, dass es in Bayern einen Flickenteppich bei den Öffnungszeiten gebe, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in München. «Wenn man den Wirten so schon früher entgegen kommen kann, wollen wir dem nicht im Weg stehen.» Die Verordnung werde zwar erst zum Samstag geändert, gleichwohl seien die längeren Öffnungen schon ab Freitag möglich. Die Staatsregierung wolle in dem Fall keine rechtliche Debatte führen, oberste Priorität habe der Infektionsschutz, und die Entwicklung der Zahlen zeige, dass die längere Öffnungszeit unter Maßgabe der geltenden Hygieneregelungen verantwortbar sei.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte am Donnerstag dem Eilantrag eines Gastronomen stattgegeben und die Öffnung der Außengastronomie bis 22.00 Uhr gestattet. Daraufhin erlaubte die Stadt Augsburg allen Wirten sofort, ihre Außenbereiche wieder bis 22.00 Uhr zu betreiben. Am Freitag hatten dann zunächst weitere Kommunen - darunter die Stadt Memmingen - ebenfalls entschieden, ihren Wirten noch vor dem Pfingstwochenende längere Öffnungen zu erlauben. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hatte daher sofort landesweit längere Öffnungszeiten gefordert. Seit der Corona-Zwangspause geht es vielen Gastronomen in Bayern finanziell schlecht, sie kämpfen ums wirtschaftliche Überleben.

Der ursprüngliche - erst am Dienstag vom Kabinett beschlossene - Plan der Staatsregierung sah vor, dass erst ab Dienstag nach Pfingsten Gäste in Biergärten und Gastronomie-Außenbereichen wieder bis 22.00 Uhr - und damit zwei Stunden länger als bisher - bewirtet werden dürfen. Dagegen durften Wirte aber in geschlossenen Räumen schon vor der Gerichtsentscheidung bis 22.00 Uhr Gäste bedienen und verpflegen.

Die Korrektur des Infektionsschutzkonzeptes der Staatsregierung nach einer Gerichtsentscheidung fand in diesem Fall nicht zum ersten Mal statt: Ende April hatte sie nach einer scharfen Rüge des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ihre Einschränkungen für den Einzelhandel gelockert. Damals durften daraufhin auch große Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken. Diese Möglichkeit hatte die Regierung großen Geschäften zuvor nicht geben wollen. (dpa)


 

 

 

 

 

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