Berchtesgadener Land: Gastronom scheitert mit Klage gegen Lockdown

| Gastronomie Gastronomie

Ein Gastronom ist mit seiner Klage gegen den Lockdown im Landkreis Berchtesgadener Land gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht in München am Mittwoch berichtete, wurde der Eilantrag des Restaurantbesitzers abgelehnt. Der Unternehmer wollte erreichen, dass er auch während des vom Landratsamt angeordneten regionalen Lockdowns Gäste bewirten darf.

Wegen der stark gestiegenen Zahl an Corona-Neuinfektionen hatte der oberbayerische Landkreis strikte Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung festgelegt. Schulen und Kitas sind derzeit im Berchtesgadener Land geschlossen, Restaurants dürfen allenfalls noch Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung anbieten. Die Betreiber mehrerer Lokale hatten dagegen geklagt.


Anzeige

Covid-19: Corona-Schnelltest in Hotels und Restaurants

Gäste, Mitarbeiter, Hoteliers und Gastronomen wollen in der Corona-Krise Sicherheit. Covid-19-Schnelltests, sog. Antigen-Test, können in kürzester Zeit größere Klarheit schaffen. Die Anleitung zur Durchführung von Schnelltests muss durch geschultes oder ärztliches Personal erfolgen, zum Beispiel durch eine betriebsärztliche Betreuung.
Mehr erfahren


 Das Verwaltungsgericht war in dem nun entschiedenen Fall der Ansicht, dass die Untersagung des Gastronomiebetriebs notwendig sei. Angesichts des extremen Anstiegs des Werts der Neuinfektionen auf weit mehr als 250 innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner habe die Kreisbehörde «zu Recht ein Maßnahmenpaket inklusive der Schließung der Gastronomiebetriebe geschnürt, welches erkennbar darauf gerichtet ist, Kontakte auf das notwendigste Maß zu beschränken», betonte ein Gerichtssprecher.

Der Kläger kann den Fall nun noch zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bringen. Mittlerweile wurde ein entsprechender Lockdown auch im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn angeordnet. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Vergabe der Festzelte Paulaner und Schottenhamel für das Oktoberfest 2026 bestätigt. Ein Wirt hatte eine europaweite Ausschreibung gefordert.

Vier Gastronomiebetriebe haben das Finale der Uber Eats Awards 2026 erreicht und treten am 26. Oktober 2026 in Berlin gegeneinander an. Eine Jury um Tim Raue entscheidet über die Vergabe von insgesamt 55.000 Euro Preisgeld.

Der Leaders Club Deutschland besteht seit 25 Jahren und zählt inzwischen mehr als 450 Mitglieder aus über 230 Unternehmen. Das Jubiläum wird am 13. November 2026 im Rahmen des Leaders Club Award in Hamburg gefeiert.

Die Althoff Hotels starten mit dem Althoff Eats Club ein kostenfreies Angebot rund um Kulinarik, Wein und Reisen. Grand Chef Joachim Wissler teilt Restaurantempfehlungen und stellt Produzenten sowie kulinarische Entdeckungen vor.

Pizza Pilgrims kündigt sein erstes deutsches Restaurant für den 2. November 2026 in München an. Ein zweiter Standort soll im Januar 2027 folgen; insgesamt strebt die Marke bis zu 50 Standorte in Deutschland an.

Bayerns Gastronomie verzeichnete im August 2026 einen realen Umsatzrückgang von 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Beherbergung erzielte dagegen preisbereinigt ein Plus von 2,6 Prozent.

Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat gemeinsam mit Sodexo den neuen Campus „Upbeat“ in der Berliner Europacity eröffnet. Sodexo übernimmt die gastronomische Versorgung sowie weitere Bewirtungsleistungen am Standort.

Das Bristol Berlin hat am Kurfürstendamm das Restaurant Flaneur eröffnet. Die Brasserie bietet französisch geprägte Küche und verfügt über 120 Plätze im Innenbereich sowie 86 Terrassenplätze.

Das Hotel der Stern in Bad Hersfeld kündigt die Schließung des L’étable zum 2. Januar 2027 an und nennt fehlende Gäste als Grund. Küchenchef, Restaurantleiter und Mitarbeiter würden im Haus bleiben und an einem neuen gastronomischen Konzept mitarbeiten.

An einer Tankstelle in München kann man sich von einem Kochroboter Käsespätzle, Kaiserschmarrn oder eine asiatische Tom-Kha-Gai-Suppe kochen lassen. In etwa fünf Minuten bereitet der autonome Koch eine warme Mahlzeit zu.