Berliner genießen erstmals wieder Restaurantessen in der Krise

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Viele Restaurants haben am Freitag erstmals in der Corona-Krise wieder geöffnet. Cafés, Imbissstuben und Lokale stellten Tische und Stühle auf die Bürgersteige, und viele Gäste ließen sich nieder. Selbst vor allem bei Touristen beliebte Orte wie die Ständige Vertretung in Berlin-Mitte waren trotz der Pandemie gut besucht - wenn auch nicht überfüllt. Die Betriebe müssen zwischen den Gästen einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten.

Für ein offizielles Fazit seitens des Berliner Gastroverbands Dehoga war es am Nachmittag allerdings zu früh. Es bleibe abzuwarten, wie das Angebot angenommen werde, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder. Bei ihm meldeten sich inzwischen aber viele Kneipenbesitzer empört dazu, dass sie im Gegensatz zu den Restaurants weiterhin geschlossen bleiben müssen.

Denn öffnen durfte am Freitag nur, wer selbst zubereitete Speisen anbietet. «Reine Schankwirtschaften, also Bars und Kneipen, müssen geschlossen bleiben. Auch Rauchergaststätten und Shisha-Bars dürfen weiterhin nicht öffnen», hatte die Senatsverwaltung festgelegt. Wann diese Betriebe öffnen dürfen, steht noch nicht fest.

Doch auch für die Betriebe, die nun wieder offen sind, gab es strenge Vorgaben: Neben dem Mindestabstand besteht für das Service-Personal die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Außerdem wurde den Gastronomen dringend empfohlen, Anwesenheitslisten zu erstellen, auf denen die Kunden ihren Namen, ihre Handynummer und am besten auch die Aufenthaltsdauer eintragen sollen. Auf diese Weise sollen im Nachhinein Infektionsketten besser nachvollzogen werden können.

Konkrete Vorgaben dazu machte die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin erst an diesem Freitag. «Die Bögen müssen sicher aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist taggenau sicher vernichtet werden», teilte die Behörde mit. Das müsse etwa mittels eines Aktenvernichters geschehen. «Das reine Zerreißen ist unzulässig.»

Die Angaben müssen vier Wochen lang aufbewahrt werden. Im Fall einer Infektion sollen die Betreiber sie an die Behörden weitergeben. Trotz der dringenden Empfehlung besteht für die Restaurants aber keine Pflicht, die Daten zu erheben. Ihnen steht zudem frei, wie genau sie die Daten speichern wollen, etwa digital über ein Reservierungssystem oder über Listen, die am Eingang ausliegen. Am Freitag blieb zunächst unklar, wie viele Restaurants den Empfehlungen des Senats bislang gefolgt sind. (dpa)


 

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