Die Bolero Holding GmbH sowie Tochtergesellschaften befinden sich in finanziellen Schwierigkeiten und in einem vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Die Restaurants werden trotz der strengen Hygieneauflagen an fast allen Standorten uneingeschränkt fortgeführt.
Die Bolero Holding GmbH sowie ihre Tochtergesellschaften an den Standorten Braunschweig, Bremen, Kassel, Lübeck, Posthausen, Hamburg-Rotherbaum, Hamburg-Wandsbek, Rheine und Schwerin befinden sich seit dem 29.06.2020 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Unternehmen hat den Schritt der gerichtlichen Sanierung in Form der Eigenverwaltung gewählt, um nach Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens Ende 2020 / Anfang 2021 die wirtschaftlich schweren Folgen der COVID-19-Pandemie zu beseitigen.
Das Gericht entsprach dem Antrag der Geschäftsführung auf Eigenverwaltung und bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von Reimer Rechtsanwälte in allen neun Eigenverwaltungsverfahren zum vorläufigen Sachwalter.
Die Geschäftsführung der Bolero-Gruppe wird von den Restrukturierung- und Sanierungsexperten Rechtsanwalt Andreas Romey von Rni.Legal Hamburg und Sven Dübbers von Dübbers Management Consult GmbH bei der Durchführung des Insolvenz- und Insolvenzplanverfahrens insolvenzrechtlich und kaufmännisch unterstützt. Die Restaurants werden trotz der strengen Hygieneauflagen an fast allen Standorten uneingeschränkt fortgeführt.
2018 gab die Restaurant- und Barkette Bolero an bundesweit expandieren zu wollen. Damals mit insgesamt zehn Restaurants in Nord- und Mitteldeutschland vertreten, sollten 2019 ein bis zwei weitere Standorte im süddeutschen Raum hinzukommen. Zum Jahreswechsel 2017/18 war Bolero durch den Münchner Investor Aurelius übernommen worden.
Die Restaurant- und Barkette Bolero wurde bereits 1990 in Hamburg gegründet und im Laufe der Jahre erfolgreich zu einer der ersten Adressen in Nord- und Mitteldeutschland für stilechte amerikanische Küche und ein großes Cocktail-Angebot ausgebaut.