Im Bundesland Bremen dürfen Restaurants und Kneipen nach einer mehrwöchigen Corona-Zwangspause vom 18. Mai an unter strikten Auflagen wieder öffnen. Dazu gehört, dass Gäste nur dann Getränke und Speisen im Lokal verzehren dürfen, wenn sie bereit sind, Namen und Kontaktdaten anzugeben. «Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind», sagte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) am Dienstag nach einer Senatssitzung mit entsprechenden Beschlüssen. Die Gaststätten sind verpflichtet, die Daten drei Wochen aufzubewahren, um mögliche Infektionen zurückzuverfolgen.
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Zudem gilt: Der Abstand der Tische muss mindestens zwei Meter betragen, es gilt eine Sitzplatzpflicht und Speisen als Büfett sind nicht erlaubt. Hotels, Pensionen und Campingplätze können ebenfalls vom 18. Mai an wieder öffnen, auch Ferienwohnungen und -zimmer dürfen wieder vermietet werden, wenn die Regeln des Kontaktverbotes eingehalten werden und ein Schutzkonzept vorliegt.
Im Bremer Einzelhandel fällt laut Senatsbeschluss am Mittwoch (13. Mai) die Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 Quadratmeter weg. Allerdings soll die Anzahl der Kunden im Geschäft begrenzt werden. Als Richtgröße gelte die Zahl von einem Kunden je 10 Quadratmeter Fläche. Veranstaltungen bleiben grundsätzlich untersagt; Großveranstaltungen auf jeden Fall bis 31. August. Darunter fallen laut Senat Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmern im Innen- und über 1.000 Teilnehmern im Außenbereich.
(dpa)