Auf dem Parkplatz der KZ-Gedenkstätte Dachau wirbt Burger King mit Flyern um Kunden. Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten wehrte sich dagegen und zog vor Gericht. Werbung sei mit der Würde des Ortes nicht vereinbar, so ihre Begründung. Gespräche mit dem Betreiber einer nahen Filiale halfen jedoch nicht. Gegen eine einstweilige Verfügung legte der Franchisenehmer Widerspruch ein. Nun muss das Landgericht entscheiden.










