Auf dem Parkplatz der KZ-Gedenkstätte Dachau wird es künftig keine Werbung mehr von Burger King geben. In der Gerichtsverhandlung bezeichnete selbst der Anwalt des Betreibers die Werbeaktion als „pietät- und geschmacklos“. Beide Seiten einigten sich im Anschluss auf einen Vergleich. Der Betreiber akzeptiert die einstweillige Verfügung und trägt die Kosten des Rechtsstreits.