Ein Betriebsrat aus einem Burger-King-Restaurant hat vor dem Arbeitsgericht Augsburg gegen seinen Arbeitgeber gewonnen: In dem einstweiligen Verfügungsverfahren, das von der Gewerkschaft NGG beantragt wurde, verdonnerte das Gericht die Burger King GmbH zur sofortigen Zahlung von 1.050 Euro Lohn für Oktober. Laut Gewerkschaft zahle Burger King in diesem Fall seit Juli dieses Jahres keinen Lohn. Sollte das Geld nicht zeitnah auf dem Konto eintreffen, will die Gewerkschaft zwangsvollstrecken lassen.











