Corona-Klage vor Gericht: Allianz muss Niederlage gegen Münchner Gastwirt fürchten

| Gastronomie Gastronomie

Der Allianz Versicherungskonzern muss vor Gericht bei seinen Auseinandersetzungen mit Corona-geschädigten Wirten Niederlagen fürchten. Bei der mündlichen Verhandlung um seine Betriebsschließungs-Versicherung weiß Paulaner-Wirt Christian Schottenhamel die Richterin auf seiner Seite.

[+++ Aktuell 1.10.2020 +++ Betriebsschließung: Gastwirt gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung: Nach einer bundesweiten Corona-Klagewelle gegen zahlungsunwillige Versicherungen hat das Münchner Landgericht erstmals einem klagenden Gastwirt die geforderte Millionensumme zugesprochen. Laut Urteil muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen - exakt 1,014 Millionen Euro. Weiterlesen bei Tageskarte]

Deutschlands größter Versicherungskonzern Allianz muss vor Gericht bei seinen Auseinandersetzungen mit coronageschädigten Wirten schlagzeilenträchtige Niederlagen fürchten. Das Münchner Landgericht ließ bei einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag durchblicken, dass die Betriebsschließungsversicherung der Allianz möglicherweise für die behördlich angeordnete Schließung von Gaststätten im Frühjahr zahlen muss, auch wenn der Covid-19-Erreger in den entsprechenden Policen nicht explizit genannt ist.

«Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegen steht», sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. Im konkreten Fall gegen die Allianz geklagt haben die Wirte der Paulaner-Gaststätte am Nockherberg, einem bundesweiten Millionenpublikum durch die Fernsehübertragung des alljährlichen Starkbieranstichs bekannt. Sie fordern 1,1 Millionen Euro als Ausgleich für sechs Wochen Umsatzausfall, berechnet nach dem im Versicherungsvertrag benannten Tagessatz.

Geschäftsführer Christian Schottenhamel warf dem Dax-Konzern nach der Verhandlung vor, die eigenen Interessen über diejenigen der Kunden zu stellen: «Da will der Vorstand wahrscheinlich höhere Dividenden auszahlen an seine Aktionäre.»

Bundesweit sind an den Gerichten derzeit Klagen von Gastronomen gegen mehrere Versicherer anhängig, die die Kosten der coronabedingten Zwangsschließungen im Frühjahr nicht bezahlen wollen. Allein in München sind es 71 Fälle. Auch der Gaststättenverband Dehoga hat keinen Überblick: Es seien auf jeden Fall hunderte, womöglich tausende Klagen, sagte eine Sprecherin in Berlin.

Der Marktführer Allianz argumentiert nicht mit den Interessen seiner Aktionäre, sondern mit den Versicherungsbedingungen: Demnach gilt der Versicherungsschutz nur für Krankheiten und Erreger, die im Vertrag ausdrücklich genannt sind.

Darüber hinaus hat die von dem Konzern beauftragte Anwaltskanzlei auf mehreren Ebenen versucht, die Klagen auszuhebeln - die Allianz-Anwälte bestreiten sowohl, dass die Corona-Zwangsschließungen des Frühjahrs rechtmäßig waren, als auch, dass es sich um eine behördliche Anordnung handelte. Das wiederum ärgert die Richter: «Passen Sie ein bisschen auf mit dem Bestreiten», sagte die Vorsitzende Laufenberg dazu. «Bestreiten ins Blaue hinein ist nicht zulässig.»

Schon in einem im Juli verhandelten Fall hatte das Münchner Landgericht die nicht eindeutig formulierten Versicherungsbedingungen des Branchenprimus kritisiert. Denn die Allianz hat in den entsprechenden Verträgen zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt - nicht erwähnte Erreger aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Gleichzeitig hat die Allianz laut Gericht die Liste der im Infektionsschutzgesetz genannten Erreger nicht vollständig übernommen. Explizit ausgeschlossen sind in den Policen nur «Prionenerkrankungen», das sind die Rinderseuche BSE und verwandte Erreger. «Ich erwarte von einer Versicherung, dass sie ihre Versicherungsbedingungen so klar formuliert, dass ich das auch verstehe», sagte Kläger Schottenhamel dazu. Dieser Auffassung schloss sich die Kammer an. Christian Schottenhamel ist auch Vorsitzender des Münchner Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) und Wiesn-Wirt.
 

Einzelne Niederlagen der Allianz in München würden aber nicht bedeuten, dass der Konzern automatisch in sämtlichen Verfahren unterliegt. Für andere Versicherer hat der Ausgang der Klagen gegen die Allianz erst recht keine Signalwirkung, weil jedes Unternehmen andere Versicherungsbedingungen formuliert hat. Das Gericht hat bereits klargestellt, dass jede Klage einzeln bewertet werden muss.

Ein erstes Verfahren wurde am Donnerstag bereits entschieden, dabei handelt es sich aber um einen Sonderfall: Geklagt hatte eine Kindertagesstätte, die ihren Betrieb ebenfalls sechs Wochen lang weitgehend einstellen musste. «Die Klage wird abgewiesen», verkündete Richterin Laufenberg das Urteil. Denn die Kita musste während des Lockdowns Notbetreuung anbieten, auch die Küche war noch in Betrieb. «Das Problem ist, dass die Betriebsschließungsversicherung nur eintrittspflichtig ist, wenn der Betrieb geschlossen ist, und das war hier nicht der Fall», begründete die Richterin ihre Entscheidung.

In Bayern ist der Frust der Wirte auf die Versicherungen besonders groß. Daher bekannte Gastronomen Schauspieler und Kabarettisten ein Video gegen die Versicherungen produziert, das sich im Corona-Sommer Internet schnell verbreitete und in dem Alfons Schuhbeck einen Gastauftritt hat. „Ihr lasst uns im Stich, wir sind am End“ sind Rosenheims Augustinerwirt Eric Brodka.(Mit Material der dpa)
 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 50 Gastronomiebetriebe und Festzelte sind am 29. Juli 2026 in München mit den Qualitätssiegeln „Ausgezeichnete GenussKüche“, „Ausgezeichnete Bierkultur“ und „Ausgezeichnetes Festzelt“ geehrt worden. Eine Übersicht aller ausgezeichneten Betriebe finden Sie am Ende des Artikels.

Tchibo hat in Hamburg-Eimsbüttel einen Pop-up-Standort unter dem Namen „The Coffee Spot by Tchibo“ eröffnet. Mit dem neuen Kaffeebar-Konzept will das Unternehmen Erkenntnisse über die Akzeptanz eines eigenständigen Formats gewinnen.

Das Restaurant Süd im Zürcher Hauptbahnhof erhält einen neuen Betreiber. Nach anhaltenden Verlusten geben Valentin Diem und Nenad Mlinarevic den Betrieb an Candrian ab. Nach Angaben von Valentin Diem sei der Betrieb wirtschaftlich nicht tragfähig gewesen.

Zusje eröffnet am 31. Juli 2026 seinen zweiten deutschen Standort. Das niederländische Gastronomiekonzept zieht in das Düsseldorfer Andreas Quartier und erweitert damit seine Präsenz in Deutschland.

Marché baut das gastronomische Portfolio im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe weiter aus und eröffnet mit dem Bandipur einen neuen Standort mit asiatischem Speisenangebot.

Der neue britische Premierminister Andy Burnham setzt seine Agenda zur Senkung der Lebenshaltungskosten fort. Pubs, Clubs und Veranstaltungsorte für Live-Musik in England sollen von kommendem April an von einer 20-prozentigen Reduzierung der Gewerbesteuer profitieren.

Mit nur wenigen Jahren als Küchenchef wurde das Restaurant der Mühle Schluchsee unter der Leitung von Fabian Obergfell mit dem zweiten Michelin-Stern ausgezeichnet. Seine kulinarische Inspiration findet er nach eigenen Worten nicht in Trends, sondern in Erinnerungen.

Darf die Stadt im Münchner Univiertel den Verkauf von Bier zum Mitnehmen verbieten, um Anwohner zu schützen? Dazu hat das Verwaltungsgericht München ein Urteil verkündet. Geklagt hatte ein Gastronom.

Wer früher an der Cafétheke ein paar Cent Trinkgeld in einen Becher warf, steht heute oft vor einem kleinen Bildschirm mit voreingestellten Prozentsätzen. Die Null-Prozent-Option, also kein Trinkgeld, ist dabei schwerer oder auch gar nicht zu finden, wie Verbraucherschützer kritisieren. 

Nach der Insolvenz der Kalle Halle GmbH wird die Food Hall im Berliner Kalle Neukölln von den dort ansässigen Gastronomen weitergeführt. Während der Eigentümer MREI auf Eigenverantwortung und neue Strukturen setzt, verweist der bisherige Betreiber auf die Kündigung des Mietvertrags und die schwierige Lage im Gastgewerbe.