DEHOGA RLP: Noch keine Entscheidung über Klage wegen Teil-Lockdown

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Aus den Reihen des rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverbandes ist noch keine Klage gegen die verhängten Beschränkungen des Gastgewerbes eingereicht worden.

«Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben zunächst abzuwarten, wie hoch die Entschädigungen sind und wie Förderkriterien des Bundes konkret aussehen werden», sagte DEHOGA-Präsident Gereon Haumann am Montag der Deutschen Presse-Agentur. «Jeder Unternehmer muss dann einzeln und alleinverantwortlich entscheiden, ob er dagegen klagt oder nicht.»

Bei den Betrieben gebe es großen Ärger über die Beschränkungen, zumal das Gastgewerbe in den vergangenen Monaten enorm viel investiert habe, um die Corona-Auflagen zu erfüllen. Sollten sich einzelne Unternehmen zu einer Klage entschließen, würden sie von dem Verband selbstverständlich unterstützt, erklärte Haumann. Derzeit sei es aber besser abzuwarten, bis der Bund alle Details über die in Aussicht gestellten Entschädigungen bekannt gebe.

Das seit diesem Montag geltende Beherbergungsverbot für touristische Aufenthalte habe am Sonntag zu vielen verfrühten Abreisen von Gästen geführt. «Das war schmerzlich für die Hoteliers, weil die Betten belegt waren und noch diese Wochen belegt gewesen wären», sagte Haumann. (dpa)


 

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