Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor den Landgerichten Berlin und Frankfurt am Main Urteile erwirkt, die Fast-Food-Ketten wie Nordsee, Burgermeister, Subway und Burger King verpflichten, ein Mehrwegangebot einzuführen oder zu verbessern. Die Klagen folgten auf Testbesuche der DUH, bei denen Verstöße gegen die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht festgestellt wurden.
Die Gerichte bestätigten, dass Franchisenehmer der genannten Ketten in den getesteten Filialen ihrer Verpflichtung nicht ausreichend nachkommen. Dabei geht es um die Bereitstellung von Mehrwegverpackungen für alle von der Pflicht erfassten Getränke und Speisen. Die DUH hatte zuvor festgestellt, dass in vielen Betriebsstätten entweder gar kein Mehrwegangebot vorhanden war oder dieses unzureichend war.
Die Umwelthilfe kritisiert, dass die Kontrollen der Mehrwegangebotspflicht durch die zuständigen Behörden mangelhaft seien. Erst durch eigene Testbesuche seien Verstöße offengelegt worden.
In vielen Franchise-Filialen von Nordsee, Burgermeister und Subway wurde kein Mehrwegangebot gefunden. Bei einzelnen Filialen von Nordsee und Burger King wurde zwar Mehrweg beworben, jedoch konnten nicht alle bestellten Getränke in Mehrwegbechern ausgegeben werden.
Für Unternehmen in der Gastronomiebranche bedeuten die Urteile verstärkte Verantwortung, die Mehrwegangebotspflicht umzusetzen und kontrollierbar zu machen. Zudem wächst der politische Druck auf eine breitere Einführung von steuerlichen Anreizen, die Mehrwegverpackungen fördern sollen.













