Die Türkei hat ihren EU-Antrag auf Schutz des Döner Kebabs als „garantiert traditionelle Spezialität“ überraschend zurückgezogen. Das dreijährige Verfahren, das die Döner-Vielfalt in Deutschland bedroht hatte, ist damit beendet. Für die rund 18.500 Döner-Imbisse hierzulande sowie die gesamte Gastronomie- und Fleischbranche bedeutet diese Entwicklung eine Entwarnung.
Der Internationale Dönerverband Udofed hatte den Antrag bei der Europäischen Union gestellt. Dieser sah vor, dass der Döner in der EU ausschließlich nach strengen türkischen Vorgaben hergestellt werden dürfte. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für das deutsche Gastgewerbe gehabt, da hierzulande beliebte Varianten wie der Kalbs- oder Gemüsedöner sowie die Verwendung bestimmter Soßen nicht mehr als Döner hätten verkauft werden dürfen.
Deutsche Döner-Produktion stand vor dem Aus
Die in dem Antrag aufgeführten Rezepturen unterschieden sich grundlegend von der deutschen Praxis. Beispielsweise hätte der Döner nicht mehr aus Kalb- oder Jungrindfleisch bestehen dürfen. Stattdessen wären die Nutzung von Fleisch von mindestens 16 Monate alten Rindern oder von Schafen sowie bestimmte Marinadezutaten und die Dicke der Fleischscheiben vorgeschrieben worden. Erdogan Koc, Sprecher des Verbands der Dönerproduzenten Deutschlands, kommentierte die Lage wie folgt: „Wir freuen uns, dass die Döner-Vielfalt in Deutschland erhalten bleibt und noch größer werden kann.“
Experten schätzten, dass eine Annahme des Antrags einem faktischen Verbot des deutschen Döners in seiner bisherigen Form gleichgekommen wäre. Schätzungen zufolge hätten 80 bis 95 Prozent der deutschen Dönerläden ihr Produkt nicht mehr unter dem bekannten Namen anbieten dürfen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnte bereits vor rechtlicher Unsicherheit und notwendigen Namensänderungen.
Widerstand aus Deutschland und Österreich
Gegen den Antrag legten sowohl Deutschland als auch Österreich Widerspruch ein. Sogar der damalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir setzte sich öffentlich für den deutschen Döner ein. Da in einem anschließenden Konsultationsverfahren keine Einigung erzielt werden konnte, lag die Entscheidung bei der EU-Kommission.
Informationsquellen aus EU-Kreisen zufolge lag die Wahrscheinlichkeit, dass der türkische Antrag Erfolg haben würde, zuletzt bei „nahe null“. Eine Pressesprecherin für Landwirtschaft der Europäischen Kommission bestätigte gegenüber der BILD, dass „der Antrag auf Registrierung von ‚Döner‘ als garantiert traditionelle Spezialität am 23. September 2025 zurückgezogen wurde. Dies bedeutet automatisch, dass das Registrierungsverfahren eingestellt wird“. Damit ist der Döner-Streit offiziell beendet.












