Das Freiburger Disko-Verbot für Flüchtlinge schlägt hohe Wellen. Nun hat sich noch einmal „Die Welt“ mit dem Thema befasst, um etwas mehr Sachlichkeit in die aufgeheizte Situation zu bekommen. Zusammengefasst: Ja, ein Wirt hat natürlich immer noch das Hausrecht. Eine Benachteiligung aus ethnischen oder religiösen Gründen, wegen des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung bleibt trotzdem diskriminierend und damit verboten.











