Fünfte Jahreszeit in Straubing: Gäubodenvolksfest gestartet

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Geschmückte Pferdekutschen, Blasmusik, Dirndl und Lederhose sowie strahlender Sonnenschein: Das alles gehört zum Auftakt des Gäubodenvolksfestes in Straubing dazu. Los ging es am Freitagabend mit dem traditionellen Trachtenumzug, bei dem Festwirte und regionale Politprominenz durch die Innenstadt zum Festplatz zogen. 

Pünktlich zum Start hatte die ganz große Hitze nachgelassen: Bei knapp unter 30 Grad säumten tausende Schaulustige die Straßen. Viele harrten schon zuvor entlang der etwa zwei Kilometer langen Strecke aus, um sich einen Platz in erster Reihe zu sichern.

Festakt statt Anzapfen

Ein offizielles Anzapfen des ersten Bierfasses gibt es nicht. Das geht nach Veranstalterangaben auf den früheren Straubinger Oberbürgermeister Otto Höchtl zurück, der in den 1950er Jahren aus Respekt vor den Münchnern darauf verzichtete, diese Tradition zu kopieren. Offiziell eröffnet wurde das Gäubodenfest am Samstag (10.00 Uhr) bei einem Festakt. Hauptredner war Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) - für den gebürtigen Straubinger ein Heimspiel.

Betretungsverbot für Randalierer

Die sogenannte fünfte Jahreszeit ist in der 50.000-Einwohner-Stadt auch für die Polizei eine Herausforderung. Sie setzt nach eigenen Angaben wieder auf erhöhte Präsenz, selektive Taschen- und Personenkontrollen sowie Videokameras. 

«Randalierer haben auf dem Festplatz nichts verloren», teilte die Polizei mit. Gegebenenfalls werde gegen sie ein Betretungsverbot für die gesamte Dauer des Gäubodenvolksfest ausgesprochen. Gegen sechs Personen sei ein solches bereits vor Beginn des Festes verhängt worden.

Polizei erinnert an Promillegrenzen

Sicherheitshalber erinnert die Polizei Festbesucher an Promillegrenzen - und daran, dass diese für E-Scooter genauso gelten wie für Autos: Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen: ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und mindestens ein Monat Fahrverbot. 

Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug stehen. Bei Unfällen wird das Fahren unter Alkoholeinfluss bereits bei einem Wert von 0,3 Promille als Straftat bewertet.

Für Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr sowie für Fahrzeugführer während der Probezeit gilt 0,00 Promille. Radfahrer begehen ab 1,6 Promille eine Straftat. Allerdings gilt auch hier im Fall eines Unfalls die 0,3 Promille-Grenze.

Beim Gäubodenvolksfest gibt es etwa 130 Fahrgeschäfte und Schaustellerbuden sowie sieben Festzelte mit rund 27.500 Sitzplätzen. Parallel findet eine Verbrauchermesse statt, die Ostbayernschau. (dpa)


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