Gericht kippt Sperrstunde in Niedersachsen

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die coronabedingte Sperrstunde sowie das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol in Niedersachsen gekippt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde damit die entsprechende Bestimmung in der Verordnung außer Vollzug gesetzt. Das OVG gab damit einer Antragstellerin aus Delmenhorst in einem Eilverfahren Recht.

Der 13. Senat des OVG betonte, angesichts der stark steigenden Infiziertenzahlen in weiten Teilen des Bundesgebiets und Niedersachsens seien die gesetzlichen Voraussetzungen für ein staatliches Handeln durch infektionsschützende Maßnahmen zwar erfüllt. Er fand die Verknüpfung der Verbote allein an den Inzidenzwert aber nicht ausreichend. Es sei nicht sichergestellt, dass das Infektionsgeschehen damit vollständig widergespiegelt sei.

Seit vergangenen Freitag galt mit der Corona-Verordnung für Niedersachsen eine Sperrstunde zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, wenn eine Kommune über dem kritischen Wert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche liegt. Steigt der kritische Wert auf 50, durften Gastronomiebetriebe zudem keine alkoholischen Getränke mehr außer Haus verkaufen.

In Bayern bleiben die Sperrstundenregelungen für Restaurants und die Teilnehmerbeschränkungen für private Feiern in Corona-Hotspots vorerst in Kraft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es am Donnerstag in einem Eilbeschluss ab, die Regelungen in der bayerischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Gericht begründete dies mit dem sich verstärkenden pandemischen Geschehen. Die Entscheidung ist zunächst aber nur für wenige Tage relevant: Ab dem 2. November und bis zum Monatsende müssen Restaurants nach einem Bund-Länder-Beschluss und der Bestätigung durch das bayerische Kabinett ohnehin komplett schließen - nur Liefer- und Mitnahmeangebote sowie Kantinen sind davon ausgenommen. (dpa)


 

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