Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Kammergericht Berlin eine Klausel von Lieferando zur Erstattung von vorab gezahltem Trinkgeld für unwirksam erklärt. Das Gericht habe damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die yd. yourdelivery GmbH, die die Vermittlungsplattform betreibt, stattgegeben.
Nach Darstellung der Verbraucherzentrale bietet Lieferando auf seiner Webseite die Möglichkeit, bereits bei der Onlinebestellung ein Trinkgeld zu zahlen, das den Fahrern zugutekommen soll. In der beanstandeten Vertragsklausel hieß es: „Wenn der Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgelds erhalten hat, kann das Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden.“
Gericht sieht Rückzahlungsinteresse bei ausgebliebener Lieferung als berechtigt an
Nach Auffassung des Kammergerichts könne die Regelung nur so verstanden werden, dass das Trinkgeld in keinem Fall erstattet werde. Ein Anspruch auf Rückzahlung sei damit selbst dann ausgeschlossen gewesen, wenn das Restaurant die Bestellung storniert und das Essen nicht ausgeliefert habe.
Mindestens in diesem Fall hätten Kunden nach Auffassung des Gerichts ein berechtigtes Interesse, nicht nur den vereinbarten Kaufpreis, sondern auch das für den Lieferanten gedachte Trinkgeld zurückzuerhalten. Es sei klar, dass diese Zuwendung von der Erbringung der Lieferleistung abhängig sein solle. Bei der strittigen Klausel handele es sich daher um eine einseitige Vertragsgestaltung, mit der das Unternehmen missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versuche.
Verbraucherzentrale kritisiert Einbehalt von Trinkgeld bei ausgebliebener Lieferung
Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband, erklärte: „Mit einem Vorab-Trinkgeld wollen Besteller die erwartet freundliche und schnelle Lieferleistung honorieren.“ Weiter sagte sie: „Wird die Lieferung durch den Lieferdienst storniert, wäre es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld trotzdem einzubehalten.“
Die Verbraucherzentrale hatte das Verfahren nach Verbraucherbeschwerden eingeleitet.
Rechtskräftiges Urteil bindet Lieferando künftig an die Entscheidung
Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands bindet das Urteil das Unternehmen für die Zukunft, sobald es rechtskräftig werde. Lieferando dürfe die unzulässige Klausel dann nicht mehr verwenden.
Das Urteil führe allerdings nicht automatisch dazu, dass der Anbieter das eingenommene Geld wieder herausgeben müsse.
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