In Bayern öffnen die Wirtshäuser wieder

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Dabei gelten im Grunde dieselben Regeln, wie bei der Öffnung der Biergärten am vergangenen Montag: Also unter anderem eine Maskenpflicht, solange man nicht am Tisch sitzt, der Mindestabstand von 1,50 Metern zu Menschen außerhalb der eigenen Gruppe, die maximal zwei Hausstände umfassen darf, und die Pflicht, pro Gruppe die Personalien einer Person aufzunehmen. Zudem werden Gäste am Tisch platziert.

Für die von der Corona-Krise hart getroffenen Wirte ermöglicht der Schritt eine Ausweitung des Betriebs. Allerdings fällt durch die Abstandsregeln ein großer Teil der Kapazitäten weg. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga ging zuletzt davon aus, dass etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Sitzplätze fehlen. Damit einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen sei eine Herausforderung.

Ebenfalls einen Schritt in Richtung Normalität machen am Montag die Kindergärten, in die alle Kinder im letzten Jahr vor dem Grundschuleintritt zurückkehren dürfen. Waldkindergärten können wieder komplett öffnen.

[Aktuell: Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Bundesländern derzeit bekannt sind. Weiterlesen auf  Tageskarte]


 

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