Industrie- und Handelskammern befürchten Kündigungen bei Auszubildenden

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Vielen Auszubildenden im Gastgewerbe könnte wegen der Coronavirus-Pandemie die Kündigung drohen. Das befürchtet der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK). Grund sei, dass Auszubildende erst nach sechs Wochen Kurzarbeitergeld beziehen dürfen. Vor allem im Hotel- und Gastgewerbe könnte die Belastung der Betriebe, die sechs Wochen lang die volle Ausbildungsvergütung für ihre Azubis schultern müssen, zu einer Kündigungswelle führen, teilte der BWIHK mit.

Die Häuser seien geschlossen und hätten derzeit keine Einnahmen. «Und wenn irgendwann die Corona-Pandemie vorbei ist, und wir wieder öffnen dürfen, dann fehlen uns die Auszubildenden», klagte Heike Gehrung-Kauderer, die als Branchenvertreterin gewähltes Mitglied in der Vollversammlung und im Präsidium der IHK Region Stuttgart ist.

Viele Betriebsinhaber und Geschäftsführer in der Gastronomie wollten Entlassungen vermeiden. «Wir wollen diese schwere Zeit zusammen durchstehen. Aber dafür brauchen wir die Unterstützung der Politik».

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Stuttgarter Landtag, Hans-Ulrich Rülke, forderte eine sofortige Lösung für das Problem. «Wir können es uns nicht leisten, dass eine ganze Generation von Nachwuchskräften durch die Corona-Krise ihre Lebensperspektive verliert», teilte er mit. «Es kann nicht sein, dass Betriebe erst sechs Wochen lang zahlen müssen, bevor Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.» Diese Branche sei für Baden-Württemberg als Tourismusland wichtig, und jeder kenne die berechtigten Klagen über den Fachkräftemangel.

Nach Angaben des BWIHK sind im Südwesten rund 1700 Ausbildungsbetriebe im Hotel- und Gastgewerbe mit mehr als 5000 Auszubildenden über alle Lehrjahre und Berufe hinweg betroffen.

(dpa)


 

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